Lebensmittel

Ernährungswende in der Region

Inhalt

Gefördert werden Projekte für eine Ernährungswende in der Region. Die Projekte müssen so konzipiert und angelegt sein, dass die Übertragbarkeit von Maßnahmen auf andere Regionen gewährleistet ist, um so ihre Reichweite und ihren Wirkungsgrad zu steigern.

Ziele des Wettbewerbs:
a) Umsetzung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Gemeinschaftsverpflegung (GV) in möglichst vielen Einrichtungen in der Modellregion,
b) Erreichen von mindestens 30 Prozent Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) (insbesondere in der öffentlichen Beschaffung) und damit verbunden der Ausbau des Öko-Landbaus in der jeweiligen Modellregion,
c) Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten (WSK) bis hin zur AHV bzw. zu privaten Haushalten,
d) Beitrag zur Stärkung von Angebotsstrukturen für regional-saisonale und ökologisch angebaute Lebensmittel von der Erzeugung über den Handel bis hin zum Verzehrort,
e) Beitrag zur Halbierung der Lebensmittelabfälle in Deutschland bis 2030 und zur Reduzierung der Lebensmittelverluste.

Aus diesen Zielen leiten sich sechs Handlungsfelder ab:
Handlungsfeld 1: Auf- und Ausbau partizipativer Dialoge und Prozesse sowie Vernetzung
Handlungsfeld 2: Qualität in der AHV
Handlungsfeld 3: Auswahl von Lebensmitteln, Erhöhung des Bio-Anteils in der AHV
Handlungsfeld 4: Auf- und Ausbau von regionalen WSK (Strukturen, Vernetzung, Bezugsrahmen), insbesondere mit Bezug zu AHV
Handlungsfeld 5: Lebensmittelwertschätzung und Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
Handlungsfeld 6: Sonstige Aspekte

Die Vorhaben sollen auf möglichst viele der aufgeführten Handlungsfeldern Bezug nehmen.

Antragsteller:
Gemeinden. Städte, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Ämter u. ä.
Außerdem Akteure wie Kantinenbetreibende in Kitas, Schulen, Betrieben, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie gastronomische Unternehmen, Tourismusbeauftragte, Produzierende in der Modellregion etc. im Verbund
Unternehmen sind im Verbund mit Kommunen und/oder gemeinwohlorientierten oder wissenschaftlichen Einrichtungen antragsberechtigt.

Förderquote:
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 100 000 Euro pro (Verbund-)Projekt betragen.
Bei Verbundprojekten müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Verbundpartnerin/Verbundpartner einen Betrag von mindestens 25 000 Euro aufweisen.
Die Förderung darf pro Beihilfeempfänger den Gesamtbetrag von 200 000 Euro nicht übersteigen.

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 04. September 2023

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Verbundprojekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter