UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Erfolgreiche Transformation zur Elektromobilität

Mit einem neuen Förderaufruf des BMWK und BMU werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte bezuschusst, die die industrie- und klimapolitischen Chancen der Elektromobilität erschließen, die Wettbewerbsposition deutscher Unternehmen stärken und einen Beitrag zur erfolgreichen Transformation leisten. Folgende Themen sind förderfähig:

1) Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur

  • Förderschwerpunkt resiliente Low Cost-Ladeinfrastrukturen: Ziel sind standardisierbare, skalierbare, kostengünstige Prosumer-Ladeinfrastrukturen mit Schwarzstartfähigkeit in verschiedenen Marktsegmenten
  • Förderschwerpunkt bidirektionale Flottenkraftwerke 2025: Ziel ist es, das bidirektionale- und stromsystemdienliche Laden mit der Teilnahme an unterschiedlichen Regelleistungs- und Strommärkten in das Stadium der anwendungsnahen Forschung zu überführen und eine massenhafte Anwendung ab 2025 vorzubereiten.

2) Stärkung der Wertschöpfungsketten im Bereich Produktion

  • Förderschwerpunkt „Produkte und Produktionsprozesse für eine erfolgreiche Transformation zur Elektromobilität“: Ziel ist es, innovative Prozesse und Technologien der Automobil- und Zulieferindustrie zu erproben und zu demonstrieren. Dabei sollen Wertschöpfung, Kosteneffizienz, heimisches Know-how, Lieferketten-Resilienz und Neuausrichtung der Produkte und Produktionsprozesse verbessert werden.

Beispielhafte konkretere Förderthemen sind in dem Aufruf aufgeführt, ansonsten wird auf die Rahmenbedingungen der Förderrichtlinie „Elektro-Mobil“ verwiesen.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen Gemeinden, Vereine und Verbände

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Art des Unternehmens)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen Gemeinden, Vereine und Verbände bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 30. September 2022.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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