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Cyber-Sicherheit und digitale Souveränität für 5G/6G

Ab sofort können Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der digitalen Souveränität und Cyber-Sicherheit für 5G/6G-Kommunikationstechnologien durch ein neues Förderprogramm gefördert werden. Das Förderprogramm soll die Innovationskraft von Unternehmen stärken, die digitale Souveränität Deutschlands fördern und dazu beitragen, dass Deutschland bei 5G und 6G in der Weltspitze eine führende Rolle als Technologieanbieter einnimmt.

Die geförderten Projekte sollen die folgenden übergreifenden Ziele unterstützen:

  • Nationale Betreiber- und Hersteller-Ökosysteme für moderne Netztechnologien im Kontext der IT-Sicherheit stärken,
  • Entwicklung und Erprobung von modernen Netztechnologien zur Stärkung der Resilienz und Erhöhung der Netzsicherheit,
  • Markteintrittsbarrieren für moderne und sichere Netztechnologien abbauen,
  • Risiken für den Einsatz moderner Netztechnologien minimieren und Sicherheitslücken schließen sowie
  • sichere Anwendungsfälle für moderne Netztechnologien in der Digitalisierung zur Stärkung der IT-Sicherheit identifizieren und etablieren.

Hierfür sind die folgenden fünf Themenschwerpunkte vorgesehen:
– Förderung von Test-Infrastrukturen und Studien im 5G/6G-Backbone-Bereich
– Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Cyber-Sicherheit in 5G/6G-Digitalisierungsfeldern (Nutzungsszenarien)
– Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Aufbau von 5G/6G-Prüf- und Zertifizierungsstellen
– Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Sicherheit und Resilienz von 5G/6G-Technologien und Infrastrukturen
– Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Start-ups und KMU im Bereich 5G/6G-Netzwerksicherheit und Open RAN

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen (teils nur im Verbund)

Förderquote:
Unternehmen bis zu 70 % (abhängig von der Art des Projekts und des Unternehmens)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Skizze ist bis zum 01. August 2022 einzureichen

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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