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02103 / 789 06-0

Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle und Instrumente

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichte zum 11.11.2022 den Förderaufruf DigiLeistDAT zur Entwicklung neuer digitaler Leistungen für eine datenorientierte Wertschöpfung. Im Rahmen des Förderaufrufs sollen Vorhaben unterstützt werden, die wettbewerbsfähige digitale Geschäftsmodelle und Instrumente entwickeln. Diese sollen unter der Berücksichtigung von Schlüsseltechnologien und einer Dienstleistungsperspektive im Rahmen eines Pilotprojekts breitenwirksam dargestellt werden. Die hierbei entwickelten Lösungen müssen einen effektiven und vertrauensvollen Umgang mit Daten in digitalen Ökosystemen sicherstellen und sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren, um gesellschaftlichen Erwartungen in sozialer und ökologischer Hinsicht gerecht zu werden.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die sich im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben an einem der folgenden Schwerpunkte orientiert:
– Neue Impulse für die Entwicklung digitaler Leistungen und Geschäftsmodelle
– Wissenschaftliches Projekt: Aufbau eines Hubs zur digitalen Wertschöpfung

Die Projekte sollen eine Dauer von in der Regel drei Jahren aufweisen.

Antragsteller:
Unternehmen, privatrechtlich organisierte Gebietsrechenzentren, Stiftungen, Kammern, Verbände sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen

Förderquote:
Unternehmen, privatrechtlich organisierte Gebietsrechenzentren: bis zu 80 %
Stiftungen, Kammern, Verbände, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Organisationen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Antrag und Skizze), bis zum 03. März 2023.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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