UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ ist das Flagship-Programm der Bundesregierung zur Förderung der Industrie, um die gesteckten Ziele zur flächendeckenden Reduzierung der THG-Emissionen in der Industrie zu erreichen. Das Programm wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut, die Antragszahlen der EEW inkl. des Energieeffizienzwettbewerbs sind von < 2.000 in 2019 auf > 16.000 in 2022 angestiegen.

Das BMWK hat nun eine erneute Novellierung der EEW-Richtlinie angekündigt. Die Änderungen sind noch nicht veröffentlicht, die Entwürfe liegen uns allerdings vor. Vorbehaltlich eventueller Änderungen informieren wir Sie gerne frühzeitig über die wichtigsten Änderungen.

Status Quo – bestehende Module des Förderprogramms:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien: Einsatz hocheffizienter Technologien (Einzelmaßnahmen), z.B. elektrische Motoren und Antriebe
  • Modul 2: Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
  • Modul 3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5: Transformationskonzepte: Planung und Umsetzung der betrieblichen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität

Geplante Änderungen in den Modulen:

  • Die Förderquote für kleine Unternehmen werden um 10 %-Punkte in den Modulen 1-5 erhöht. In Modul 4 wird zugleich der Förderdeckel noch großzügiger ausgelegt: dieser wird auf 1.200 € je einsparte Tonne CO2 p.a. festgelegt (mittlere Unternehmen: 900 €/t, große Unternehmen: 400 €/t)
  • Die Förderbedingungen für die Elektrifizierung (reiner Energieträgerwechsel) werden erheblich ausgebaut:
    • Bei einem reinen Energieträgerwechsel ist keine zusätzliche CO2-Einsparung mehr erforderlich. Die CO2-Faktoren wurden angepasst, so dass Elektrifizierungsprojekte besonders hoch gefördert werden können.
    • Für Kleinunternehmen wird ein Modul 6 aufgesetzt, mit dem Elektrifizierungsprojekte besonders bürokratiearm bezuschusst werden können
  • Die Nutzung von Prozessabwärme (intern oder extern) wird gem. § 11 Energieeffizienzgesetz verpflichtend für Rechenzentren. Dies kann über Modul gefördert werden.
  • Erweiterung des Modul 2 um den Förderbereich Geothermie: gefördert werden Machbarkeitsstudien sowie die Errichtung und Inbetriebnahme von Geothermieanlagen inkl. Bohrungen.
  • Für die Förderung von Biomasseanlagen in Modul 2 gibt es je nach Leistungsklasse unterschiedliche Rahmenbedingungen
  • In Modul 2 ist nun auch Abwärme als Energiequelle für Wärmepumpen förderfähig, allerdings müssen > 50 % der Energiequelle aus Erneuerbaren Energien stammen
  • Im Modul 5 wird die Förderhöhe für mittlere und große Unternehmen eingeschränkt. Durch aktive Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) kann dies allerdings kompensiert werden.

Der aktuell in Modul 4 noch geltende vorzeitige Maßnahmenbeginn ab Antragseinreichung wird noch bis Ende 2023 verlängert. Ab dem 01. Januar 2024 ist ein Projektbeginn dann erst mit Bewilligung möglich – dies gilt ausnahmslos für alle Module. Das BMWK hat zudem bereits Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitungszeit der Anträge zu reduzieren, um dies teilweise ausgleichen zu können.

Details zum „Förderwettbewerb Energieeffizienz“ finden Sie hier.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    22.03.2024 | Top-Thema
    Endlich: das Wachstumschancengesetz (WtChancenG) kommt

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    21.03.2024 | Top-Thema
    Ausbau der Wasserstoffoption für den künftigen Energiemix

    Förderung deutsch-französischer FuE-Projekte zum Thema Wasserstoff

    BEITRAG LESEN

    19.03.2024 | Top-Thema
    DigiRess II

    NRW: Förderung von digitalen Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - Modellvorhaben Kohleregionen

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE
    Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.