Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ ist das Flagship-Programm der Bundesregierung zur Förderung der Industrie, um die gesteckten Ziele zur flächendeckenden Reduzierung der THG-Emissionen in der Industrie zu erreichen. Das Programm wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut, die Antragszahlen der EEW inkl. des Energieeffizienzwettbewerbs sind von < 2.000 in 2019 auf > 16.000 in 2022 angestiegen.

Das BMWK hat nun eine erneute Novellierung der EEW-Richtlinie angekündigt. Die Änderungen sind noch nicht veröffentlicht, die Entwürfe liegen uns allerdings vor. Vorbehaltlich eventueller Änderungen informieren wir Sie gerne frühzeitig über die wichtigsten Änderungen.

Status Quo – bestehende Module des Förderprogramms:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien: Einsatz hocheffizienter Technologien (Einzelmaßnahmen), z.B. elektrische Motoren und Antriebe
  • Modul 2: Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
  • Modul 3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5: Transformationskonzepte: Planung und Umsetzung der betrieblichen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität

Geplante Änderungen in den Modulen:

  • Die Förderquote für kleine Unternehmen werden um 10 %-Punkte in den Modulen 1-5 erhöht. In Modul 4 wird zugleich der Förderdeckel noch großzügiger ausgelegt: dieser wird auf 1.200 € je einsparte Tonne CO2 p.a. festgelegt (mittlere Unternehmen: 900 €/t, große Unternehmen: 400 €/t)
  • Die Förderbedingungen für die Elektrifizierung (reiner Energieträgerwechsel) werden erheblich ausgebaut:
    • Bei einem reinen Energieträgerwechsel ist keine zusätzliche CO2-Einsparung mehr erforderlich. Die CO2-Faktoren wurden angepasst, so dass Elektrifizierungsprojekte besonders hoch gefördert werden können.
    • Für Kleinunternehmen wird ein Modul 6 aufgesetzt, mit dem Elektrifizierungsprojekte besonders bürokratiearm bezuschusst werden können
  • Die Nutzung von Prozessabwärme (intern oder extern) wird gem. § 11 Energieeffizienzgesetz verpflichtend für Rechenzentren. Dies kann über Modul gefördert werden.
  • Erweiterung des Modul 2 um den Förderbereich Geothermie: gefördert werden Machbarkeitsstudien sowie die Errichtung und Inbetriebnahme von Geothermieanlagen inkl. Bohrungen.
  • Für die Förderung von Biomasseanlagen in Modul 2 gibt es je nach Leistungsklasse unterschiedliche Rahmenbedingungen
  • In Modul 2 ist nun auch Abwärme als Energiequelle für Wärmepumpen förderfähig, allerdings müssen > 50 % der Energiequelle aus Erneuerbaren Energien stammen
  • Im Modul 5 wird die Förderhöhe für mittlere und große Unternehmen eingeschränkt. Durch aktive Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) kann dies allerdings kompensiert werden.

Der aktuell in Modul 4 noch geltende vorzeitige Maßnahmenbeginn ab Antragseinreichung wird noch bis Ende 2023 verlängert. Ab dem 01. Januar 2024 ist ein Projektbeginn dann erst mit Bewilligung möglich – dies gilt ausnahmslos für alle Module. Das BMWK hat zudem bereits Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitungszeit der Anträge zu reduzieren, um dies teilweise ausgleichen zu können.

Details zum „Förderwettbewerb Energieeffizienz“ finden Sie hier.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter