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Energie.IN.NRW

Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 wurde ein neuer Wettbewerb ausgeschrieben, mit dem Verbundvorhaben gefördert werden sollen, die inhaltlich auf die Innovationsfelder der regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW ausgerichtet sind. Im Wettbewerb „Energie.IN.NRW“ werden nachhaltige Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung gesucht. Dabei werden drei thematische Schwerpunkte adressiert:

  • Sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft: Strom- und Wärmeerzeugung, Netze und Infrastruktur sowie neue Speichertechnologien und Energieträger
  • Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie: Treibhausgasneutrale Technologien, Produkte und Prozesse einschließlich Energieeffizienz- und Flexibilisierungspotenzialen für klimaneutrale Energielösungen und Prozesse in der Industrie
  • Klimagerechte Gebäude, Kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung: Energieeffizienz im Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und Bauteile, sowie urbane Energielösungen und klimagerechte Mobilität für die dezentrale Sektorenkopplung

Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte aus Unternehmen und/oder Einrichtungen der Wissenschaft. Mindestens ein Partner des Verbunds muss ein KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sein.

Besonderes Augenmerk soll zudem auf Produkte, Prozesse und Verfahren gelegt werden, die klimaneutrale Arbeitsweisen in anderen Bereichen/Branchen ermöglichen.

Antragsteller:
KMU, große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Größe) bis zu 80 %
Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen) bis zu 90 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 23. Februar 2024 oder 22. November 2024

Sie möchten gerne wissen, welche weiteren NRW-Programme es gibt und was Sie bei einem Antrag beachten müssen? Weitere Informationen finden Sie hier

Wir unterstützen Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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