Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Gefördert wird die angewandte Forschung und Entwicklung im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen.

Gefördert werden folgende erneuerbare Ressourcen:

  • biogene Ressourcen einschließlich Nebenprodukte, Rest- und Abfallstoffe (Abfälle mit Verwertungspotenzial) aus Land- und Forstwirtschaft, aus Aquakultur, Paludikultur, aus der verarbeitenden Industrie, dem Gewerbe und den Haushalten sowie erneuerbare, biogene Ressourcen aus der Kreislaufwirtschaft,
  • die nachhaltige Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen,
  • die ressourcenschonende/-effiziente und umweltschonende Herstellung von Produkten aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen sowie
  • übergreifende Themen, wie Bewertungen zur Erzeugung und Nutzung nachhaltiger erneuerbarer Ressourcen einschließlich Dialoge mit der Gesellschaft.

Das Programm soll die Weiterentwicklung der nachhaltigen, zirkulären Bioökonomie unterstützen und neue Chancen und Perspektiven für den Industriestandort Deutschland und den ländlichen Raum eröffnen. Es unterstützt die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger biobasierter Produkte sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung, Recycling und Mehrfachnutzung. Es fördert auch Konzepte, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind und hierbei gesellschaftliche Erwartungen berücksichtigen.

Beinhaltet sind auch übergreifende Themen, wie Bewertungen zur Erzeugung und Nutzung nachhaltiger erneuerbarer Ressourcen einschließlich Dialoge mit der Gesellschaft. Dabei sollen die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere dem Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz, der Klimaanpassung und der Sicherung des Wohlstands eine besondere Bedeutung zukommen.

Es werden regelmäßig Förderaufrufe im Rahmen des Programms veröffentlicht; Antragstellern steht es jedoch frei, Projektideen zu den Förderbereichen auch außerhalb dieser Aufrufe und ohne besondere Fristen einzureichen.

Antragsteller:

Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine

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