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02103 / 789 06-0

Elektronische Systeme und Prozesstechnologien

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die im Rahmen industriegetriebener, vorwettbewerblicher Verbundvorhaben entstehen. Die Bekanntmachung adressiert Vorhaben, die sich durch Innovationen mit neuartigen Hardware-Ansätzen unter anderem aus den Themenfeldern Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik, Leistungselektronik, Sensorik, Aktorik, Optoelektronik, Photonik, Messtechnik und Quantentechnologie auszeichnen. In diesem Zusammenhang können insbesondere auch innovative Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert werden, die sich mit der übergreifenden Systemintegration in komplexe heterogene Systeme mikroelektronischer und nichtelektronischer Komponenten, mit zugrundeliegenden Aufbau- und Verbindungstechniken oder auch Fertigungstechnologien für elektronische Systeme und hierfür erforderlicher elektronischer Komponenten sowie mit der Überführung innovativer (Halbleiter-)Materialien in leistungsfähige Elektroniksysteme befassen.

Von zentraler Bedeutung sind zudem Vorhaben, die zukunftsweisende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich des Chipentwurfs beinhalten und damit einen fundamentalen Prozessschritt in der Wertschöpfungskette mikroelektronischer Komponenten adressieren. Neben der Chipentwicklung spielt hierbei ebenso das Layoutdesign von Leiterplatten eine bedeutende Rolle. Darüber hinaus werden Vorhaben adressiert, die darauf abzielen, innovative Lösungen im Bereich der Hochfrequenz- und Millimeterwellenelektronik zu entwickeln bzw. entscheidend voranzubringen. Dazu zählen beispielsweise auch Hardware-Lösungen, die sich auf Anwendungsszenarien im Bereich des 5G- und 6G-Mobilfunkstandards beziehen und somit die Vernetzung digitaler Geräte im (industriellen) Internet der Dinge vorantreiben.

Mithilfe der Förderung soll darüber hinaus die Kooperation und Vernetzung mit bayerischen KMU gestärkt und der Zugang zu neuen Chiptechnologien erleichtert werden.

Antragsteller:
Unternehmen, Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Verbund. Ein Partner muss mindestens ein Unternehmen sein.

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 28. März 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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