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02103 / 789 06-0

Künstliche Intelligenz – Data Science

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet Künstliche Intelligenz – Data Science beinhalten. Dabei sollen insbesondere die Themenbereiche Daten- bzw. Wissensmanagement, technische IT-Dienstleistungen, Datennetze für intelligente Infrastrukturen sowie Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme des Förderbereichs Informations- und Kommunikationstechnik in der Förderlinie Digitalisierung adressiert werden.

Im Rahmen dieses Aufrufes sollen Verbundprojekte unterschiedlichster Anwendungsdomänen, gerne auch domänenübergreifend (cross-industry), gefördert werden, die auf eines der folgenden Themenbereiche zielen:

  • Vertrauenswürdige KI, z.B. Entwicklung resilienter und sicherer Lern-Verfahren (Safe Intelligence),
  • Generative KI, z. B. automatisierte Erzeugung von neuen Labels sowie Erzeugung und Verwendung künstlich mit Algorithmen erzeugter Daten,
  • Verteilte und Kollaborative KI, z. B. Entwicklung verteilter KI-Systeme (föderierte Verfahren) sowie Methodiken für deren flexiblen Interaktion (edge computing),
  • Nachhaltige KI, z. B. Entwicklung ressourcenschonender Lernmethodiken (Green AI) auch auf Basis innovativer Nachhaltigkeitsmetriken für KI-Infrastruktur,
  • Hybride/Physik-informierte KI, z. B. domänenspezifische Weiterentwicklung von KI-Methoden und -Algorithmen auch unter Integration der zugrundeliegenden physikalischen bzw. biologischen Zusammenhänge (physics-informed AI),
  • Quanten-KI, z. B. Entwicklung innovativer Quantenalgorithmen für industriell relevante Optimierungsprobleme (Quanten-Maschinellen Lernen – QML),
  • KI-Werkzeuge wie die Entwicklung von Paradigmen und Werkzeugen, um die Anwendung von (hybriden) Lernverfahren in Unternehmen verschiedenster Branchen, insbesondere KMU, zu unterstützen (KI/ML-DevOps, KI-Tool-Boxing) und die Erstellung maschineller Lernmethoden zu automatisieren (automatisiertes maschinelles Lernen – AutoML).

Antragsteller:
Unternehmen, Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Verbund
(Ein Partner muss mindestens ein Unternehmen sein)

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 28. März 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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