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Start des Energiekostendämpfungsprogramm

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket für Unternehmen, die besonders von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, entwickelt. Die vierte Säule dieses Pakets ist das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien und wurde nun von der EU-Kommission genehmigt.

Antragsberechtigt sind energie- und handelsintensive Unternehmen. Diese können einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Gefördert wird ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Die Förderung erfolgt dabei zu unterschiedlichen Anteilen:

  • 30 % der Preisdifferenz bis zu 2 Millionen Euro für Unternehmen die energie- und handelsintensiven Branche nach Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten aufweisen.
  • 50 % der Preisdifferenz bis zu 25 Millionen Euro für Unternehmen, die zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
  • 70 % der Preisdifferenz bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des Temporary Crisis Framework der EU gelisteten Industriesektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die zudem sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.

Um keinen Anreiz zum Mehrverbrauch von Erdgas zu geben, wird das verbrauchte Erdgas in den Fördermonaten Juli – September nur bis zu 80 % der Verbrauchsmenge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat.

Das Antragsverfahren ist in drei Phasen gegliedert:
– Es muss ein Antrag mit bestimmten Mindestanforderungen bis zum 31. August 2022 eingereicht werden. Auf dieser Basis können bis zu 80 % der Zuwendung als Abschlag ausgezahlt werden. Ziel ist möglichst viele Auszahlungen bis zum 31. Dezember 2022 zu erreichen.
– Bis zum 28. Februar 2023 können weitere/ergänzende Unterlagen eingereicht werden, auf deren Basis bis zu 100 % der Zuwendung als Schlussabrechnung ausgezahlt werden können.
– Für die Förderstufen 2 und 3 gilt zudem eine Frist zum 29. Februar 2024, zu der verschiedene Nachweise geführt werden müssen. Ggf. erfolgen erst dann die Schlussabrechnung oder eine Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse.

Unseren Flyer zum Energiekostendämpfungsprogramm finden Sie hier.

Antragsteller:
Unternehmen und deren Betriebsstätten in Deutschland

Förderquote:
Bis zu 30, 50 oder 70 %

Einreichungsfrist:
Der Antrag muss spätestens bis zum 31. August 2022 eingereicht sein.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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