Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket für Unternehmen, die besonders von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, entwickelt. Die vierte Säule dieses Pakets ist das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien und wurde nun von der EU-Kommission genehmigt.
Antragsberechtigt sind energie- und handelsintensive Unternehmen. Diese können einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Gefördert wird ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Die Förderung erfolgt dabei zu unterschiedlichen Anteilen:
- 30 % der Preisdifferenz bis zu 2 Millionen Euro für Unternehmen die energie- und handelsintensiven Branche nach Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten aufweisen.
- 50 % der Preisdifferenz bis zu 25 Millionen Euro für Unternehmen, die zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
- 70 % der Preisdifferenz bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des Temporary Crisis Framework der EU gelisteten Industriesektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die zudem sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.
Um keinen Anreiz zum Mehrverbrauch von Erdgas zu geben, wird das verbrauchte Erdgas in den Fördermonaten Juli – September nur bis zu 80 % der Verbrauchsmenge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat.
Das Antragsverfahren ist in drei Phasen gegliedert:
– Es muss ein Antrag mit bestimmten Mindestanforderungen bis zum 31. August 2022 eingereicht werden. Auf dieser Basis können bis zu 80 % der Zuwendung als Abschlag ausgezahlt werden. Ziel ist möglichst viele Auszahlungen bis zum 31. Dezember 2022 zu erreichen.
– Bis zum 28. Februar 2023 können weitere/ergänzende Unterlagen eingereicht werden, auf deren Basis bis zu 100 % der Zuwendung als Schlussabrechnung ausgezahlt werden können.
– Für die Förderstufen 2 und 3 gilt zudem eine Frist zum 29. Februar 2024, zu der verschiedene Nachweise geführt werden müssen. Ggf. erfolgen erst dann die Schlussabrechnung oder eine Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse.
Unseren Flyer zum Energiekostendämpfungsprogramm finden Sie hier.
Antragsteller:
Unternehmen und deren Betriebsstätten in Deutschland
Förderquote:
Bis zu 30, 50 oder 70 %
Einreichungsfrist:
Der Antrag muss spätestens bis zum 31. August 2022 eingereicht sein.
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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