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02103 / 789 06-0

Bildungskommunen

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Kreisen und kreisfreien Städten als Bildungskommunen bei der Verbesserung ihres datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements sowie beim Auf- und Ausbau von analog-digital vernetzten und thematisch vertieften Bildungslandschaften.

Das Förderangebot umfasst drei Module:
Die Module 1 und 2 sind von allen geförderten Kommunen vollständig zu bearbeiten. Aus Modul 3 ist mindestens eines der Schwerpunktthemen auszuwählen. Die Module sollen in ihrer Kombination als kohärentes Gesamtkonzept im Sinne der vorliegenden Förderziele zusammenwirken.

Modul 1: Datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM)
Umsetzung des Auf- bzw. Ausbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements als Basis für die anderen Module.

Modul 2: Vernetzte Bildungslandschaft
Grundsteinlegung für die Etablierung einer analog-digital vernetzten kommunalen Bildungslandschaft.

Modul 3: Thematischer Schwerpunkt
Erarbeitung eines thematischen Schwerpunkts für die kommunale Bildungslandschaft in den folgenden Themenbereichen:
– Kulturelle Bildung
– Demokratiebildung/Politische Bildung
– Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
– Integration durch Bildung
– Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
– Inklusion
Für die Themenfelder des 3. Moduls gilt, dass sie nicht isoliert Gegenstand einer Förderung sein können, sondern nur integrierter Bestandteil einer übergreifenden kommunalen Bildungsstrategie einschließlich der Module 1 und 2.

Antragsteller:
Kreise und kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Kommunen (über die Antragstellung des Landkreises)

Förderquote:
Maximal 40 % – 60 %, abhängig von der Region

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 30. Juni 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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