UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Pflanzenproduktion im Klimawandel

Mit der Bekanntmachung werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt, die die Resilienz der Pflanzenproduktion gegenüber den Folgen des Klimawandels nachhaltig verbessern.

Innovationspotential wird insbesondere für die folgenden Fördergegenstände gesehen:

Anpassung von Produktionssystemen und -technik, bspw.:
– Anbauspektrum und Fruchtfolgegestaltung
– Bodenbearbeitung und -schutz
– Bewässerungstechnologien und Wassermanagement
– Lagerung und Logistik
– Risikomanagement, bspw.:

  • Entwicklung von Planungsinstrumenten/Entscheidungshilfesystemen für landwirtschaftliche Betriebe (z. B. Softwarelösungen, Apps, Internettools), um regionalspezifische Risiken und Chancen der Folgen des Klimawandels aufzuzeigen und verfügbare Anpassungsstrategien bereitzustellen
  • Entwicklung von integrierten Nahrungs- oder Futtermittel- und Energiesystemen (z. B. Agrophotovoltaik) zur Steigerung der Flächennutzungseffizienz und Ermittlung von Synergieeffekten solcher Systeme
  • Optimierung des betrieblichen Managements zur Transformation von Produktionssystemen im Hinblick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels

– Entwicklung modellhafter regionaler Wertschöpfungsketten und Wissenstransfer

  • Die verschiedenen Akteure in der Wertschöpfungskette von Erzeugnissen alternativer (neue oder bisher wenig genutzte) Ackerbau-Kulturen sollen durch übergeordnete Koordination modellhaft vernetzt werden. Durch den Wissenstransfer soll der Aufbau von modellhaften regionalen Wertschöpfungsketten unterstützt werden. Es entstehen Strukturen, die langfristig auch ohne Unterstützung des Bundes handlungsfähig sind. Die geplanten Aktivitäten sind von Initiativen der Bundesländer abzugrenzen.
  • Aufbereitung des aktuellen Wissensstands zu Fragen der Vermarktung von alternativen Ackerbau-Kulturen basierend auf wissenschaftlichen Studien und Praxiserfahrungen, Wissenstransfer der Ergebnisse aus den Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Entwicklung von Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für neue klimaangepasste Kulturpflanzenarten

Um den breitgefächerten Fragestellungen angemessen Rechnung zu tragen, wird auf Grundlage von zwei Modulen gefördert:

Modul A – Innovationsförderung
Ziel dieses Moduls ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen, die zur Resilienz der Pflanzenproduktion gegenüber Folgen von Klimaänderungen beitragen. Alle Sparten der Pflanzenproduktion (inklusive Feldfutterbau, Obst-, Gemüse-, Hopfen- und Weinbau) können berücksichtigt werden, sowohl der konventionelle als auch der ökologische Landbau.

Modul B – Ackerbaustrategie
In Modul B werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie die Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer über die Ackerbaustrategie gefördert. Der Schwerpunkt liegt im konventionellen Bereich.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 22. Juni 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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