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Baden-Württemberg: Invest BW Innovation wird fortgeschrieben

Das Förderprogramm Invest BW wurde für 2022 neu aufgelegt. Künftig werden spezifische Aufrufe veröffentlicht, diese können technologie- oder themenspezifisch, -offen oder missionsorientiert sein.

Mit dem ersten, aktuellen Förderaufruf von Invest BW soll die Innovationstätigkeit im Bereich Klimaschutz stimuliert und gestärkt werden. Zuwendungsziel ist es, wirkungsvolle Anreize für Unternehmen zu schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Themenfeld Klimaschutz zu erhöhen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse in die betriebliche Umsetzung zu bringen.

Die Vorhaben sollen signifikant und nachweisbar
– dazu beitragen, den Energiebedarf zu senken. Dies kann beispielsweise den Einsatz von Strom oder auch Wärme bedeuten,
– den Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen senken (z.B. durch die Vermeidung von Verbrennungsprozessen, Methanausstoß, etc.),
– der Ressourcenschonung dienen, durch einen verringerten Materialeinsatz, neue Recyclingmethoden und -prozesse oder die Verlängerung des Lebenszyklus von Produkten,
– Produktions- und Wirtschaftsprozesse so optimieren, dass sie zur Verbesserung der Abwasserreinigung und/oder Abfallvermeidung beitragen und/oder dem Schutz des Landökosystems dienen.

Die Vorhaben sollen zudem den Fokus auf einen der drei folgenden Aspekte legen:
1. Entwicklung neuer Technologien, Materialien und Verfahren, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten
2. Erprobung und Adaption neuer Technologien in bestehende Prozesse, Verfahren und Produkte
3. Entwicklung innovativer Dienstleistungen und neuer Geschäftsmodelle zur Stärkung des Klimaschutzes

Antragssteller:
Möglich sind Einzel- sowie Verbundprojekte.
Einzelvorhaben: Unternehmen mit Sitz/Standort/Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Verbundvorhaben: Unternehmen im Verbund mit gemeinnützigen Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen mit Sitz/Standort/Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Unternehmen dürfen in den vergangenen 12 Monaten noch keine Förderung aus diesem Programm erhalten haben.

Rahmenbedingungen:
Durchführung überwiegend in Baden-Württemberg, Projektbeginn ist erst mit Bewilligung möglich, der Umsetzungszeitraum beträgt maximal 24 Monate (geplanter Beginn spätestens sechs Monate nach Antragsstellung)

Förderhöhe:
Unternehmen: abhängig von der Unternehmensgröße und dem Jahresumsatz bis zu 45 %
Forschungseinrichtungen und Hochschulen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 31. März 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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