UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Leuchtturmprojekte für Quantentechnologien

Gegenstand der Förderung sind industriegetriebene Innovationsprojekte. Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet der angewandten Quantentechnologien beinhalten, sofern diese den Themenfeldern der Förderbereiche Elektronische Systeme und/oder Informations- und Kommunikationstechnik der Förderlinie Digitalisierung zugeordnet werden können.

Ziel der Vorhaben soll es sein, basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Ergebnissen im Bereich der Quantentechnologien, innovative System- und Technologieansätze zu entwickeln, die nach Projektende in wirtschaftlich verwertbare Lösungen überführt werden können. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Projekte, die eines oder mehrere der folgenden Themen adressieren:
• Anwendungen von Quantenalgorithmen
• Anwendungen von Quantensimulationen
• Forschung und Entwicklung an Hardware-Plattformen für Quantencomputer
• Hard- und Software für Quantennetzwerke (Netzwerke mit Quantenkanälen)
• Quantenschnittstellen für Plattformen
• Quantenkontrolle und Quantum-Engineering
• Entwicklung von Quantensensoren
• Hybride Quantentechnologien (Kombination von Plattformen, Technologien, Protokollen)
• Quantenmesstechnik (Quantenmetrologie, z.B. für Präzisionsmesstechnik aller Art)
• Anwendungen von Quantenkommunikationstechnologien
• Funktionelle Quantenmaterialien für Quantentechnologie

Es werden nur Arbeiten gefördert, welche innerhalb Bayerns durchgeführt werden.  

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund (keine Einzelprojekte)

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 50 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. März 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

28.09.2023 | Top-Thema
Förderung nachhaltiger Batterieproduktion

Resilienz und Nachhaltigkeit des Ökosystems der Batteriezellfertigung

BEITRAG LESEN

22.09.2023 | Top-Thema
Förderung nichttechnischer, ökologischer Innovationen

Neuer Förderaufruf des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

BEITRAG LESEN

19.09.2023 | Top-Thema
Neue Richtlinie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“

Förderung von Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.