Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung zur Erschließung und zum Einsatz alternativer Proteinquellen für die menschliche Ernährung.
Hierbei steht die nachhaltige und verbraucherorientierte Entwicklung von Produkten, Verfahren, Technologien und Konzepten im Fokus. Bei der Entwicklung entsprechender Vorhaben wird empfohlen, möglichst mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette einzubeziehen, um eine Umsetzung in die Praxis zu gewährleisten.
Sofern für die wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse Zulassungsverfahren durchlaufen werden müssen, sind die Untersuchungen zur Gewinnung von erforderlichen wissenschaftlichen Daten in die Projektarbeiten zu integrieren. Zudem sind bei der Projektplanung Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduktion unerwünschter Stoffe in alternativen Proteinquellen zu berücksichtigen.
Die Projekte sollen bspw. den folgenden Bereichen zuordbar sein:
- Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte und Technologien zur Erschließung neuartiger alternativer Proteinquellen für die menschliche Ernährung
- Weiterentwicklung bereits bekannter alternativer Proteinquellen und daraus hergestellter Produkte mit dem Ziel der Verbesserung der Ressourceneffizienz inklusive Abfallvermeidung, der ernährungsphysiologischen Wertigkeit und der technologischen Eigenschaften sowie der Reduzierung des Einsatzes von Zusatzstoffen und des Verarbeitungsgrades
- Innovative Verfahren, deren Einsatz es erlaubt, technologische Aspekte (z. B. Produktionsverfahren, Produkteigenschaften, Reduzierung des Verarbeitungsgrades), sensorische Eigenschaften sowie die Lebensmittelqualität (inklusive Eignungswert, Genusswert, Gesundheitswert) und -sicherheit für Produkte aus alternativen Proteinquellen (Minimierung unerwünschter Stoffe) zu verbessern
- Erschließung des Einflusses von digitalen und analogen Medien für die Ernährungskommunikation und Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Erhöhung der Akzeptanz der Verwendung von Leguminosen (Hülsenfrüchtler)
Zudem ist eine klare Zuordnung zu einem der folgenden zwei Module vorzunehmen:
– Modul A – Programm zur Innovationsförderung des BMEL
Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Verwertung.
– Modul B – Eiweißpflanzenstrategie (EPS) des BMEL
Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen bei heimischen Leguminosen, Schließung von Forschungslücken und Darstellung erforderlicher Maßnahmen zur Umsetzung in die Praxis.
Antragsteller:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Vereine oder Verbände im Verbund
Förderquote:
Unternehmen: bis 70 % bei industrieller Forschung und
bis zu 45 % bei experimenteller Entwicklung
Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände: bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 23. Februar 2022
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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