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02103 / 789 06-0

Alternative Proteinquellen für die menschliche Ernährung

Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung zur Erschließung und zum Einsatz alternativer Proteinquellen für die menschliche Ernährung.
Hierbei steht die nachhaltige und verbraucherorientierte Entwicklung von Produkten, Verfahren, Technologien und Konzepten im Fokus. Bei der Entwicklung entsprechender Vorhaben wird empfohlen, möglichst mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette einzubeziehen, um eine Umsetzung in die Praxis zu gewährleisten.

Sofern für die wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse Zulassungsverfahren durchlaufen werden müssen, sind die Untersuchungen zur Gewinnung von erforderlichen wissenschaftlichen Daten in die Projektarbeiten zu integrieren. Zudem sind bei der Projektplanung Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduktion unerwünschter Stoffe in alternativen Proteinquellen zu berücksichtigen.

Die Projekte sollen bspw. den folgenden Bereichen zuordbar sein:

  • Entwicklung innovativer und nachhaltiger Produkte und Technologien zur Erschließung neuartiger alternativer Proteinquellen für die menschliche Ernährung
  • Weiterentwicklung bereits bekannter alternativer Proteinquellen und daraus hergestellter Produkte mit dem Ziel der Verbesserung der Ressourceneffizienz inklusive Abfallvermeidung, der ernährungsphysiologischen Wertigkeit und der technologischen Eigenschaften sowie der Reduzierung des Einsatzes von Zusatzstoffen und des Verarbeitungsgrades
  • Innovative Verfahren, deren Einsatz es erlaubt, technologische Aspekte (z. B. Produktionsverfahren, Produkteigenschaften, Reduzierung des Verarbeitungsgrades), sensorische Eigenschaften sowie die Lebensmittelqualität (inklusive Eignungswert, Genusswert, Gesundheitswert) und -sicherheit für Produkte aus alternativen Proteinquellen (Minimierung unerwünschter Stoffe) zu verbessern
  • Erschließung des Einflusses von digitalen und analogen Medien für die Ernährungskommunikation und Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Erhöhung der Akzeptanz der Verwendung von Leguminosen (Hülsenfrüchtler)

Zudem ist eine klare Zuordnung zu einem der folgenden zwei Module vorzunehmen:
– Modul A – Programm zur Innovationsförderung des BMEL
Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Verwertung.

– Modul B – Eiweißpflanzenstrategie (EPS) des BMEL
Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen bei heimischen Leguminosen, Schließung von Forschungslücken und Darstellung erforderlicher Maßnahmen zur Umsetzung in die Praxis.

Antragsteller:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Vereine oder Verbände im Verbund

Förderquote:
Unternehmen: bis 70 % bei industrieller Forschung und
bis zu 45 % bei experimenteller Entwicklung
Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 23. Februar 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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