Die Bundesregierung hat ein neues Programm für die Komplettsanierung und den Bau von Effizienzgebäuden im Bereich Nichtwohngebäude veröffentlicht.
Das KfW-Programm wird am 01. Juli 2021 starten.
Es werden folgende Vorhaben gefördert:
- Bau oder Kauf eines neuen Effizienzgebäudes:
– Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeld-Maßnahmen (ohne Grundstückskosten).
– Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten).
– die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker.
– die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, bei einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse.
- Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude:
– Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen sowie die Kosten der förderfähigen Umfeld-Maßnahmen.
– die Sanierung von Baudenkmälern.
– Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
– die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker.
– die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, bei einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse.
Antragsteller:
In- und ausländische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Privatpersonen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen u.a.
Förderquote:
Die Förderquote ist davon abhängig, wie energieeffizient das Gebäude ist und ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt (Förderquote 15-50 %, maximal erreichbarer Zuschuss 4,5 – 15 Mio. €).
Einreichungsfrist:
Seit dem 01. Juli 2021 kann der Antrag gestellt und anschließend mit dem Vorhaben begonnen werden.
Planungs- und Beratungsleistung kann schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.
Auch für das Jahr 2022 können wieder Anträge gestellt werden.
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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