UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

DigiRess II

Gefördert werden mit DigiRess II Projekte aus den Kohleregionen des Rheinischen Reviers, d.h. aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen und Stadt Mönchengladbach die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in mittelständischen Unternehmen ermöglichen, indem sie:

  • den direkten Ressourceneinsatz in Produkten reduzieren (z. B. durch materialsparende Produktdesigns oder den Einsatz von Sekundärrohstoffen),
  • geplante Ausschüsse und Emissionen vermeiden oder reduzieren (z. B. durch effizientere Fertigungsverfahren oder intelligente Prozesssteuerung),
  • die technische Produktlebensdauer oder die Nutzungsdauer erhöhen (z. B. durch begleitende Wartungsdienstleistungen in der Nutzungsphase oder update-fähiges, modulares Designs),
  • eine inner- und/oder überbetriebliche Kreislaufführung fördern (z. B. durch Kaskadennutzung von Hilfs- und Betriebsstoffen oder plattformbasierte Geschäftsmodelle für den Handel von Wertstoffen und Sekundärrohstoffen)
  • eine handhabbare Aufbereitung und Wiederverwendung von Produkten gewährleisten (z. B. durch einen digitalen Produktpass/Zwilling oder digitale Produkt-Service-Systeme (PSS)).

1. Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
2. Digitale Optimierung der Produktgestaltung
3. Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung

Exemplarisch stellen wir Ihnen den Schwerpunkt „Digitale Optimierung von Produktionsprozessen“ näher vor:
Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, die Produktionsabläufe (inner- und/oder überbetrieblich) hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs nachhaltig zu optimieren und kreislaufwirtschaftlich relevante Prozessstrukturen zu etablieren.

  • Digitale Lösungen zur Optimierung der Prozessplanung (inner- und/oder überbetrieblich)
  • Digitale Lösungen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs (auch von Hilfs- und Betriebsstoffen) im Produktionsprozess durch Optimierung von Produktionsparametern
  • Digitale Lösungen zur Optimierung der Kreislaufführung (inner- und/oder überbetrieblich) von Wertstoffen sowie Hilfs- und Betriebsstoffen
  • Investitionen in digitale Anlagentechnik und informationstechnische Infrastruktur in der Produktion zur Steigerung der Ressourceneffizienz

Unternehmen, insbesondere Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (gem. EU-Definition KMU), die ihren Sitz oder ihre Niederlassung in einem der o.a. Fördergebiete haben.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind nicht antragsberechtigt, können aber im Unterauftrag oder als Verbundpartner eingebunden werden.

Bis max. 1.000.000 € (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Frist zur Einreichung der Skizze bis zum 15.04.2024 und 15.06.2024 (weitere Stichtage sind vorbehalten).

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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