Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden Vorhaben mit Fördermitteln unterstützt, die einen Beitrag zur Entwicklung oder Verbesserung zukunftsweisender Produktionssysteme rund um das Thema Kultivierung leisten. Kultivierung umfasst Themen wie Indoor Farming, Vertical Farming, Controlled Environment Agriculture und Sheltered Farming. Sowohl die Kultivierung von Pflanzen als auch von anderen Spezies wie Insekten kann berücksichtigt werden.
Was kann gefördert werden?
In dem Zusammenhang wird beispielweise in folgenden Fördergegenständen Innovationspotenzial gesehen:
- neue Anwendungsfelder und Geschäftsmodelle (zum Beispiel einfach zu bedienende und modulare Kultivierungssysteme zur Aufstellung in landwirtschaftlichen Betrieben),
- Etablierung neuer geeigneter Kulturarten und -verfahren inklusive der dazugehörigen Wertschöpfungsketten, gegebenenfalls auch als zelluläre Systeme,
- Energie- und Gebäudesysteme sowie zugehörige Planungsinstrumente (zum Beispiel durch Bewertungen zur Energie- sowie Flächeneffizienz, Integration des Gebäudes in ein erweitertes Energiesystem),
- Überwachungssysteme, Steuer- und Regelungstechniken (zum Beispiel Sensorik im Bereich Klimatechnik, Regelungsstrategien für Belichtung, Optimierung von Bioreaktoren, Automatisierung),
- Verfahren zur Steigerung der Nährstoffeffizienz (zum Beispiel Mehrnutzungskonzepte, Kaskadennutzungen, Verfahren zur Verwertung von Koprodukten, auch mikrobielle Fermentationssysteme).
Durch die Förderung sollen schnell und gezielt Impulse gesetzt werden, die zum Beispiel ausgerichtet sind auf:
- eine nachhaltige, insbesondere umwelt- und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft,
- die Schonung natürlicher Ressourcen,
- die Förderung einer gesunderhaltenden Ernährung,
- einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an Klimaveränderungen,
- die Stärkung der Innovationskraft, insbesondere durch Zusammenarbeit von Unternehmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen.
Allgemeine Informationen
Antragsteller:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. im Verbund
Förderquote:
Unternehmen bis zu 70 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens)
Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 24. Januar 2024
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter