UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Zukunftsweisende Produktionssysteme

Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden Vorhaben mit Fördermitteln unterstützt, die einen Beitrag zur Entwicklung oder Verbesserung zukunftsweisender Produktionssysteme rund um das Thema Kultivierung leisten. Kultivierung umfasst Themen wie Indoor Farming, Vertical Farming, Controlled Environment Agriculture und Sheltered Farming. Sowohl die Kultivierung von Pflanzen als auch von anderen Spezies wie Insekten kann berücksichtigt werden.

Was kann gefördert werden?

In dem Zusammenhang wird beispielweise in folgenden Fördergegenständen Innovationspotenzial gesehen:

  • neue Anwendungsfelder und Geschäftsmodelle (zum Beispiel einfach zu bedienende und modulare Kultivierungssysteme zur Aufstellung in landwirtschaftlichen Betrieben),
  • Etablierung neuer geeigneter Kulturarten und -verfahren inklusive der dazugehörigen Wertschöpfungsketten, gegebenenfalls auch als zelluläre Systeme,
  • Energie- und Gebäudesysteme sowie zugehörige Planungsinstrumente (zum Beispiel durch Bewertungen zur Energie- sowie Flächeneffizienz, Integration des Gebäudes in ein erweitertes Energiesystem),
  • Überwachungssysteme, Steuer- und Regelungstechniken (zum Beispiel Sensorik im Bereich Klimatechnik, Regelungsstrategien für Belichtung, Optimierung von Bioreaktoren, Automatisierung),
  • Verfahren zur Steigerung der Nährstoffeffizienz (zum Beispiel Mehrnutzungskonzepte, Kaskadennutzungen, Verfahren zur Verwertung von Koprodukten, auch mikrobielle Fermentationssysteme).

Durch die Förderung sollen schnell und gezielt Impulse gesetzt werden, die zum Beispiel ausgerichtet sind auf:

  • eine nachhaltige, insbesondere umwelt- und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft,
  • die Schonung natürlicher Ressourcen,
  • die Förderung einer gesunderhaltenden Ernährung,
  • einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an Klimaveränderungen,
  • die Stärkung der Innovationskraft, insbesondere durch Zusammenarbeit von Unternehmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen.

Allgemeine Informationen

Antragsteller:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. im Verbund

Förderquote:
Unternehmen bis zu 70 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens)
Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 24. Januar 2024

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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