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Zukunftsfähige Landwirtschaft mit Agroforstsystemen (AFS)

Inhalt

Ziel des Förderaufrufs „Zukunftsfähige Landwirtschaft mit Agroforstsystemen (AFS)“ ist es, die Ergebnisse bereits durchgeführter Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben-Vorhaben in der Fläche umzusetzen und deren Ergebnisse als Blaupause für die Übertragung auf möglichst viele Standorte bereitzustellen.
Es werden Verbund-Vorhaben zu den folgenden Themenbereichen und den aufgeführten Teilaspekten gefördert:

Förderbereich 1:
Aufbau eines deutschlandweiten Demonstrationsnetzwerkes und einer übergreifenden wissenschaftlichen Begleitung sowie Koordinierung, bspw.:
• Arbeiten zur übergreifenden Koordinierung des Demonstrationsnetzwerkes,
• wissenschaftliche Begleitung der Einrichtung des AFS und/oder Bewirtschaftung sowie Erfassung von ökologischen und agronomischen Parametern, Erntemengen etc. in den Modellregionen,
• Analyse und Optimierung der ökonomischen Gesamteffizienz von AFS

Förderbereich 2:
Etablierung von Praxisbeispielen unterschiedlicher Varianten von AFS in Modellregionen und Implementierung auf Betriebsebene unter Beachtung von Flächenerfordernissen, Verwertungsmöglichkeiten sowie Landschaftsgestaltung; Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer, bspw.:
• Erprobung geeigneter Arten- und Sortenauswahl unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen, Aufgangsraten, optimalen Pflanzungs- und Erntezeitpunkten, Inhaltsstoffen (in Bezug auf die Verwertung),
• Weiterentwicklung von bestehenden AFS hinsichtlich z.B. Optimierung bei Pflege- und Erntemaßnahmen.
• Optimierung der Produktqualität

Förderbereich 3:
Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen aus AFS
• Produktentwicklung, -prüfung (z.B. innovative Holzwerkstoffe/ Leichtbaustoffe aus AFS-Holz),
• vorbereitende Identifizierung von Vermarktungswegen
Der Schwerpunkt der Arbeiten sollte bei der FuE-Stufe Experimentelle Entwicklung liegen.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund

Förderquote:
Unternehmen bis 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. August 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter