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02103 / 789 06-0

Zukunftsfähige Landwirtschaft mit Agroforstsystemen (AFS)

Ziel des Förderaufrufs „Zukunftsfähige Landwirtschaft mit Agroforstsystemen (AFS)“ ist es, die Ergebnisse bereits durchgeführter Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben-Vorhaben in der Fläche umzusetzen und deren Ergebnisse als Blaupause für die Übertragung auf möglichst viele Standorte bereitzustellen.
Es werden Verbund-Vorhaben zu den folgenden Themenbereichen und den aufgeführten Teilaspekten gefördert:

Förderbereich 1:
Aufbau eines deutschlandweiten Demonstrationsnetzwerkes und einer übergreifenden wissenschaftlichen Begleitung sowie Koordinierung, bspw.:
• Arbeiten zur übergreifenden Koordinierung des Demonstrationsnetzwerkes,
• wissenschaftliche Begleitung der Einrichtung des AFS und/oder Bewirtschaftung sowie Erfassung von ökologischen und agronomischen Parametern, Erntemengen etc. in den Modellregionen,
• Analyse und Optimierung der ökonomischen Gesamteffizienz von AFS

Förderbereich 2:
Etablierung von Praxisbeispielen unterschiedlicher Varianten von AFS in Modellregionen und Implementierung auf Betriebsebene unter Beachtung von Flächenerfordernissen, Verwertungsmöglichkeiten sowie Landschaftsgestaltung; Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer, bspw.:
• Erprobung geeigneter Arten- und Sortenauswahl unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen, Aufgangsraten, optimalen Pflanzungs- und Erntezeitpunkten, Inhaltsstoffen (in Bezug auf die Verwertung),
• Weiterentwicklung von bestehenden AFS hinsichtlich z.B. Optimierung bei Pflege- und Erntemaßnahmen.
• Optimierung der Produktqualität

Förderbereich 3:
Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen aus AFS
• Produktentwicklung, -prüfung (z.B. innovative Holzwerkstoffe/ Leichtbaustoffe aus AFS-Holz),
• vorbereitende Identifizierung von Vermarktungswegen
Der Schwerpunkt der Arbeiten sollte bei der FuE-Stufe Experimentelle Entwicklung liegen.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund

Förderquote:
Unternehmen bis 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. August 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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