Die neue Bekanntmachung „Cybersicherheit und digitale Souveränität in den Kommunikationstechnologien 5G/6G“ ist in fünf Themenschwerpunkte gegliedert:
- Test-Infrastrukturen und Studien im 5G/6G-Backbone-Bereich:
Förderung von Vorhaben zur Weiterentwicklung vorhandener oder zum Aufbau neuer Test-Infrastrukturen sowie von Untersuchungen (z. B. Studien) zu Sicherheitsaspekten im 5G/6G-Sicherheitsbereich. Gefördert werden Untersuchungen sowohl von Komponenten als auch von Netzen als Ganzes. - FuE zu Cybersicherheit in 5G/6G-Digitalisierungsfeldern:
Gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung von nachhaltig sicheren IoT-Anwendungsfällen in den Bereichen Smart City und Absicherung von Lieferketten und Verkehrsanalysen unter Verwendung moderner Mobilfunkinfrastrukturen aus dem 5G/6G-Bereich. - FuE zum Aufbau von 5G/6G-Prüf- und Zertifizierungsstelle:
Gefördert werden Innovationen von Produkten und Dienstleistungen im Bereich 5G-Zertifizierung. Hierunter fallen z. B. neuartige Testaufbauten und -szenarien sowie die Weiterentwicklung der Werkzeuge für Sicherheitsprüfungen im 5G-Bereich. - FuE zur Sicherheit und Resilienz von 5G/6G-Technologien und Infrastrukturen:
Gefördert werden Projekte in zwei Bereichen: sichere Lieferketten für Campus-Netze und Security Innovationen zur Erhöhung der Resilienz von 5G-Infrastrukturen - FuE-Vorhaben von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich 5G/6G-Netzwerksicherheit und Open RAN:
Gefördert werden Projekte zur 5G/6G-Netzwerksicherheit und zu Open RAN (bspw. Monitoring-Tools, Schnittstellenabsicherung, Core- und RAN-Virtualisierung, Hardware und Embedded Firmware-Sicherheit).
In den Themen sind Einzelprojekte nur in Ausnahmefällen antragsberechtig, in der Regel sollen hier Verbundprojekte gefördert werden. In Themenfeld fünf können Einzelvorhaben von Start-ups und KMU oder Verbundvorhaben dieser Antragsteller mit Forschungseinrichtungen ausgeführt werden.
Antragsteller:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und kommunale Unternehmen
Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 1. August 2022
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter