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02103 / 789 06-0

Cybersicherheit und digitale Souveränität

Die neue Bekanntmachung „Cybersicherheit und digitale Souveränität in den Kommunikationstechnologien 5G/6G“ ist in fünf Themenschwerpunkte gegliedert:

  • Test-Infrastrukturen und Studien im 5G/6G-Backbone-Bereich:
    Förderung von Vorhaben zur Weiterentwicklung vorhandener oder zum Aufbau neuer Test-Infrastrukturen sowie von Untersuchungen (z. B. Studien) zu Sicherheitsaspekten im 5G/6G-Sicherheitsbereich. Gefördert werden Untersuchungen sowohl von Komponenten als auch von Netzen als Ganzes.
  • FuE zu Cybersicherheit in 5G/6G-Digitalisierungsfeldern:
    Gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung von nachhaltig sicheren IoT-Anwendungsfällen in den Bereichen Smart City und Absicherung von Lieferketten und Verkehrsanalysen unter Verwendung moderner Mobilfunkinfrastrukturen aus dem 5G/6G-Bereich.
  • FuE zum Aufbau von 5G/6G-Prüf- und Zertifizierungsstelle:
    Gefördert werden Innovationen von Produkten und Dienstleistungen im Bereich 5G-Zertifizierung. Hierunter fallen z. B. neuartige Testaufbauten und -szenarien sowie die Weiterentwicklung der Werkzeuge für Sicherheitsprüfungen im 5G-Bereich.
  • FuE zur Sicherheit und Resilienz von 5G/6G-Technologien und Infrastrukturen:
    Gefördert werden Projekte in zwei Bereichen: sichere Lieferketten für Campus-Netze und Security Innovationen zur Erhöhung der Resilienz von 5G-Infrastrukturen
  • FuE-Vorhaben von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich 5G/6G-Netzwerksicherheit und Open RAN:
    Gefördert werden Projekte zur 5G/6G-Netzwerksicherheit und zu Open RAN (bspw. Monitoring-Tools, Schnittstellenabsicherung, Core- und RAN-Virtualisierung, Hardware und Embedded Firmware-Sicherheit).

In den Themen sind Einzelprojekte nur in Ausnahmefällen antragsberechtig, in der Regel sollen hier Verbundprojekte gefördert werden. In Themenfeld fünf können Einzelvorhaben von Start-ups und KMU oder Verbundvorhaben dieser Antragsteller mit Forschungseinrichtungen ausgeführt werden.

Antragsteller:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und kommunale Unternehmen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 1. August 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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