UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Treibhausgas-Monitoring System (ITMS)

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Aufbau eines Integrierten Treibhausgas-Monitoring-Systems für Deutschland (ITMS).
Die Entwicklung des ITMS soll zu einem System führen, das betriebsbereite Produkte wie tägliche THG-Emissionsfelder, Hotspot-Emissionen oder erreichte Änderungen der Emissionsstärken liefert, die auf die Anforderungen deutscher Akteure (UBA, Wissenschaft) und der Politik zugeschnitten sind.

Die unmittelbaren Ziele der Fördermaßnahme sind:

  • Online-Bereitstellung und Visualisierung von natürlichen und anthropogenen THG-Quellen und -Senken für Deutschland, branchenspezifisch sowie räumlich adäquat aufgelöst und zeitlich beprobt,
  • Unterstützung der Überwachung und der Berichterstattung über die natürlichen und anthropogenen THG-Quellen und -Senken für Deutschland, insbesondere Unterstützung der nationalen Berichterstattung, und der wissenschaftlichen Nachweise für den Handel mit Zertifikaten durch Bereitstellung des Systems ITMS,
  • Erkennen von Über- und Unterschätzung von Quellen und Senken, regionalen Brennpunkten,
  • Differenzierung natürlicher und anthropogener Beiträge sowie sektorale Quantifizierung diffuser Quellen und Senken von THG (z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Verkehr),
  • die Übertragbarkeit des ITMS (oder von Teilen) zur Umsetzung von THG-Beobachtungssystemen auf andere Länder.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine und Verbände.
Bevorzugt gefördert werden Verbundprojekte

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts) bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine und Verbände bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. Oktober 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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