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02103 / 789 06-0

Stromrichter Lebensdauer (StRiLeb)

Mit dem vorliegenden Förderaufruf „Stromrichter Lebensdauer (StRiLeb)“ werden gezielt Verbundprojekte zu Forschungsthemen im Bereich der Ursachenforschung für Stromrichterausfälle, verbesserte Alterungstests und Lebensdauervorhersagen für Stromrichter-Systeme und die optimierte Betriebsführung von EE-Anlagen mit höherer Resilienz adressiert.

Gefördert werden Projekte mit einem Technologiereifegrad (TRL) 5-7, also angewandte Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) bis einschließlich der Demonstration. Hierfür gelten die nachstehend genannten Förderschwerpunkte:

Themenfeld 1: Ursachenforschung für Stromrichterausfälle
a) Ursachen von Frühausfällen – grundlagennahe Untersuchungen möglichst mit Felddaten
b) Datenbasis und Auswertung – Verfügbarkeit von Daten und Klärung Auswerteoptionen
c) vergleichende Untersuchungen PV- und Windenergie – vergleichende Analysen und Synergieeffekte

Themenfeld 2: Verbesserte Alterungstests und Lebensdauervorhersage
a) beschleunigte Alterungstests für Stromrichter und enthaltener Komponenten – Alterungsmechanismen und deren Auswirkungen, Weiterentwicklung der Testszenarien
b) Mission Profiles – Sammlung und Auswertung realistischer Lastprofile
c) Erarbeitung simulativer Methoden zur Lebensdauervorhersage – Simulationsmodelle mit Verifikation anhand von Messungen
d) Zertifizierung von Stromrichtern und deren Komponenten – grundlegende Konzepte, Richtlinien und Testszenarien

Themenfeld 3: Optimierte Betriebsführung von PV-Anlagen mit höherer Resilienz
a) Optimierte Auslegung und geringere Belastung von Stromrichtern – verbessertes Monitoring und Analyse der tatsächlichen Betriebsparameter, Verbesserung der Frequenzstabilisierung und Systemdienstleistung
b) Entwicklung von Obsoleszenz-Management – Strategien der Ersatzteilbeschaffung vom Re-Design bis zur Langzeitlagerung und deren Auswirkungen auf einzelne Komponenten und Baugruppen
c) Methoden zu KI-basierter Predictive Maintenance – Algorithmen und KI-basierter Methoden für die intelligente Wartung und Steuerung, ggf. Fehlerkennung im Stromrichtersystem

Antragsteller:
Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Verbund

Förderquote:
Bis zu 60 % (abhängig von der Forschungsintensität und der Unternehmensgröße)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 06. Mai 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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