UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Innovationen für die pflanzliche Produktion

Mit der Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die vor allem technische oder nicht-technische Lösungen und Verfahren für eine effiziente Nutzung von Nährstoffen für die pflanzliche Produktion, unter Beibehaltung oder sogar Verbesserung der bisherigen Erträge und Qualitäten, ermöglichen sowie zur Emissionsminderung bei der Lagerung, Aufbereitung und Ausbringung von Düngemitteln, insbesondere Wirtschaftsdüngern, beitragen.

Die angestrebten Ergebnisse der Vorhaben müssen einen maßgeblichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten. Zum Projektstart und -ende ist daher der Technologiereifegrad (Technology Readiness Level [TRL]) anzugeben, für eine Förderung müssen sich die Vorhaben zu Projektbeginn mindestens auf der Stufe von TRL 3 bewegen.

Folgende Themenbereiche stehen im Vordergrund:
Technische und betriebliche Verfahren zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz

  • Sensorgestützte und innovative Verfahren zur Bestimmung der Nährstoffversorgung von Pflanzen und im Boden sowie zur Bestimmung weiterer für eine verbesserte Nährstoffeffizienz relevanter Parameter,
  • Verbesserungen der elektronischen Steuerung, Regelung, Automation und Überwachung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für den bedarfsgerechten Einsatz von Düngemitteln,
  • Softwarelösungen für ein nachhaltiges, ressourceneffizientes und bodenschonendes Nährstoffmanagement,
  • Entwicklung und Optimierung von Systemen zur Bewertung von und Entscheidungshilfe bei betrieblichen Maßnahmen und Prozessen zur Verbesserung der Nähstoffeffizienz in der Produktion.

Technik und Verfahren zur Minderung von Emissionen und Verlusten bei der Lagerung, Aufbereitung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern

  • Weiterentwicklung effizienter und emissionsarmer Ausbringungstechniken für Gülle und Gärrückstände, einschließlich webbasierter Anwendungen, zur Minderung von klima- und umweltrelevanter Stickstoffemissionen,
  • Entwicklung innovativer Techniken zur Emissionsminderung bei der Lagerung von Gülle und Gärrückständen,
  • Entwicklung von effektiven und (energie-)effizienten Verfahren zur Minderung von Ammoniakemissionen bei der Aufbereitung und Separierung von Gülle und flüssigen Gärrückständen in Kleinanlagen (auch mobile),
  • Innovationen zur betriebsübergreifenden Steuerung des Wirtschaftsdüngereinsatzes.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Juni 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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