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StartUp Connect

Mit dem Programm StartUp Connect werden Forschungseinzelvorhaben und auch Verbundvorhaben gefördert, die Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen sollen. Gründungsinteressierte sollen damit unterstützt werden, erfolgreiche Firmengründungen auf Basis von innovativen Forschungsergebnissen umzusetzen. Junge und innovative Start-ups sollen in der besonders schwierigen Startphase unterstützt werden, um die Forschungsergebnisse weiter auszuarbeiten und geeignete Strategien für deren Transfer in die Wirtschaft zu erarbeiten. Im Fokus sollen dabei die Erforschung, Entwicklung und Evaluation von Demonstratoren unter Einbeziehung von konkreten Anwendungsszenarien stehen.

Förderinteressenten müssen sich einer der beiden Phasen „Phase 1 – Entwicklungsphase“ oder „Phase 2 – Umsetzungsphase“ zuordnen.

Phase 1 – Entwicklungsphase

Ziel der ersten Förderphase ist es, die technische Umsetzbarkeit einer Gründungsidee darzustellen. Die Phase 1 – richtet sich an Gründungsinteressierte, die hauptsächlich noch in den Räumlichkeiten der Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätig sind, mit der Absicht, eine Firmengründung vorzubereiten. Der wissenschaftliche und wirtschaftliche Prozess des Projekts dient der strukturierten Vorbereitung einer erfolgreichen Unternehmensgründung nach der Projektlaufzeit.

Phase 2 – Umsetzungsphase

In der zweiten Phase stehen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten im Vordergrund, die eine rasche Markteinführung von Forschungsergebnissen als Produkt oder Dienstleistung nach Projektende begünstigen. Diese Umsetzungsphase richtet sich an Förderinteressierte, die bereits eine erfolgreiche Unternehmensgründung durchgeführt haben. Durch Erhöhung des technologischen Reifegrades und Einbeziehung von Anwendergruppen sowie durch Nutzung geeigneter Kommunikationsstrategien soll im Rahmen des Projekts die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Gründungsidee vorbereitet werden.

Antragsteller:
Phase 1: Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung, an der Forschende ihre Entwicklungsarbeit durchführen.
Phase 2: Nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt. (Es müssen sich wesentlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile im Besitz der aktiven Gründer befinden.)
Die Förderung kann auch von einem in Gründung befindlichen Unternehmen beantragt werden.

Eine Notwendigkeit für den Durchlauf der Phase 1 besteht nicht, um für die Phase 2 antragsberechtigt zu sein.

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens)
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember eines jeden Jahres (voraussichtlich bis 30. Juni 2027)

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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