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02103 / 789 06-0

Reduzierung der Klimaauswirkungen der Luftfahrt

Zentrales Ziel des Programmaufrufs LuFo VI-3 ist die signifikante Reduzierung von Klimawirkungen der Luftfahrt. Dazu sind intensive Anstrengungen hin zu einer emissionsfreien und klimaneutralen Luftfahrt und zur weiteren Reduzierung des Material- und Ressourcenverbrauchs in der Produktion notwendig.

Die erwartete Zunahme des Luftverkehrsaufkommens und die Einbindung neuer unbemannter Fluggeräte in den Luftraum wird zukünftig nur durch effizientere, emissionsfreie und klimaneutrale Lufttransport- und Produktionssysteme bedient werden können.

Diesen Transformationsprozess unterstützt der 3. Aufruf von LuFo VI, basierend auf den folgenden drei Säulen:
1. Alternative klimaneutrale Antriebssysteme,
2. Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatz durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik, sowie
3. Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme.

Es werden Technologieentwicklungen gefördert, die das Fliegen nachhaltig, klimaneutral und sicher machen. Als Orientierungsmarken dienen fünf Zeithorizonte in den vorrangigen Flugzeugklassen. Kurze Umsetzungshorizonte werden bei unbemannten Fluggeräten ermöglicht. Darauf folgen die CS-23 Klasse bis 2028, die Regionalflieger bis 2030, die Mittelstrecke bis 2035 und die Langstrecke bis 2045. Die ersten Technologiebausteine müssen mit einem Vorlauf von drei Jahren ab 2025 validiert sein.

Integral- und Verbundvorhaben können in einer der sechs Programmlinien umgesetzt werden:
– Disruptive Technologien
– KMU
– Basistechnologien
– Digitalisierung und künstliche Intelligenz
– Wasserstofftechnologien und (hybrid-) elektrisches Fliegen (Zero Emission Aircraft)
– Technologiedemonstration

Antragsteller:
Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen allein oder im Verbund, abhängig von der Programmlinie

Förderquote:
Unternehmen bis zu 65 %, abhängig von der Programmlinie
Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 %, abhängig von der Programmlinie

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Juni 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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