UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie unterstützt der Förderaufruf „Biologische Methanisierung unter Nutzung von CO2-Quellen aus der Bioenergieproduktion und Wasserstoff an einem zentralen Standort zur Produktion von regenerativem Kraftstoff“ insbesondere folgende Vorhaben:

  • Errichtung und Betrieb von Pilotanlagen (> TRL 5) zur biologischen Methanisierung mit dem Anwendungsfeld Biokraftstofferzeugung zur Sammlung praxisrelevanter Betriebserfahrungen
  • Bezug bzw. Erzeugung von für den Betrieb der Pilotanlage notwendigen Mengen an grünem Wasserstoff
  • Begleitende Durchführung von Optimierungsmaßnahmen einzelner Verfahrensschritte
  • Wissenschaftliche Begleitung der Inbetriebnahme und Durchführung von ökologischen und ökonomischen Begleituntersuchungen zum Betrieb der Anlage

Förderfähig sind ausschließlich Konzepte, die die geringe Löslichkeit von Wasserstoff in wässrigen Medien berücksichtigen und einen sicheren Wasserstoffeintrag in das System gewährleisten können.
Es wird ausschließlich das technische Reaktorsystem gefördert, also nur Reaktoren, bei denen die Gasphase die kontinuierliche Phase ist.
Die Pilotanlage zur biologischen Methanisierung ist als Erweiterung an einer bestehenden Anlage auszuführen, welche ohnehin anfallendes Kohlenstoffdioxid liefert. Dies betrifft beispielsweise die Einbindung von Biogas- oder Biomassevergasungsanlagen. Die Bestandsanlage selbst und deren Betrieb sind nicht förderfähig.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen Gemeinden, Vereine und Verbände

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen Gemeinden, Vereine und Verbände bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. Oktober 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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