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Neufassung der ZIM Richtlinie

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist mit 3.000 Projekten das größte Förderprogramm der Bundesregierung für den Mittelstand. Das Programm ist zum 31.12.2019 ausgelaufen, nach umfassender Überarbeitung wurde nun die neue Richtlinie veröffentlicht. Für das Jahr 2020 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 555 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge für neue Projekte können voraussichtlich ab dem 02. Quartal 2020 wieder eingereicht werden.

Mit der Neufassung der ZIM Richtlinie wird das Förderprogramm in einigen Punkten signifikant optimiert. Die wesentlichen Änderungen des ZIM:

  • Gefördert werden KMU gem. EU-Definition, Unternehmen mit bis 500 Mitarbeitern im Verbund (keine Grenzen bei Umsatz und Bilanzsumme) und unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern im Verbund (keine Grenzen bei Umsatz und Bilanzsumme). Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern im Verbund sind nur förderfähig, wenn diese mit mindestens einem KMU kooperieren.
  • Neu werden nun auch von Durchführbarkeitsstudien für junge Unternehmen (jünger als 10 Jahre), Kleinstunternehmen und Erstbewilligungsempfänger gefördert.
  • Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten bei allen Fördermodulen (alte Werte in Klammern):
  • Erhöhung der Fördersätze für kleine junge Unternehmen, unabhängig von der Region (Einzelprojekte 45%, Kooperationsprojekte 50%, Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern 60%)
  • Erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen. Zuvor erhielten kleine Unternehmen aus den neuen Bundesländern einen erhöhten Fördersatz.
  • Bessere Leistungen zur Markteinführung (Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung),
  • Verstetigung der Förderung internationaler ZIM-Innovationsnetzwerke nach erfolgreichem Pilotvorhaben, um die Erschließung internationaler Märkte effektiver zu unterstützen,
  • Im Projekt tätige Unternehmer/innen ohne feste Entlohnung können unter bestimmten Voraussetzungen kalkulatorische Stundensätze abrechnen,
  • Der Innovationsbegriff ist offener gestaltet: bislang waren z.B. die Erarbeitung von Informationssystemen und deren Bestandteile, wie Datenbanken, Plattformen, Konfiguratoren u.a. sowie die Entwicklung von Management-Systemen, Standard- und Systemsoftware und von Applikationssoftware nur eingeschränkt förderfähig. Diese Limitierungen führten in der Vergangenheit insbesondere bei Digitalisierungsthemen vielfach zu Auslegungsschwierigkeiten – sie sind nun entfallen. Ungeachtet dessen müssen FuE-Projekte technologischen Konzepten zugrunde liegen, den Stand der Technik überschreiten und mit signifikanten technischen Risiken einhergehen. Wie auch bereits bei der vorherigen Richtlinie sind wiederkehrende und routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Verfahren und technischen Dienstleistungen, die z.B. keinen signifikanten Anteil einer technischen Problemlösung aufweisen, von der Förderung ausgeschlossen.
  • Kosten für die vertraglich geregelte Aufnahme qualifizierten Personals ist nun förderfähig.

Antragsteller: Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern, Forschungseinrichtungen (nur in Kooperation mit Unternehmen), Managementeinrichtungen (bei Innovationsnetzwerken)

Förderquote: zwischen 25% und 60% Zuschuss

Einreichungsfrist: laufend

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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