UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Neues Investitionsprogramm „Produktives.NRW“

Im Rheinischen Revier und ausgewählten Regionen des nördlichen Ruhrgebiets (JTF-Regionen) werden Unternehmen bei der Gründung neuer oder Erweiterung von Produktionsstandorten bezuschusst. Ziel des Programms ist, Schlüsseltechnologien in den Strukturwandelregionen zu forcieren und strategische Abhängigkeiten in Europa zu verringern.
Das Programm „Produktives.NRW“ richtet sich an Investitionen zur Entwicklung oder Herstellung strukturell bedeutsamer (kritischer) Technologien:

  • digitale Technologien und technologieintensive Innovationen: u.a. Künstliche Intelligenz, Robotik und autonome Systeme
  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien: u.a. fortschrittliche Materialien sowie Fertigungs- und Recyclingtechnologien, Erneuerbare Energien, Stromnetztechnologien, klimafreundliche Antriebstechnologien, Batterie- und Energiespeicher, Wasserstofftechnologien, Technologien der Kreislaufwirtschaft
  • Biotechnologien: u.a. in der Bioinformatik, in den Verfahrenstechniken sowie in der Zell- und Gewebekultur und -technik.

Förderfähig sind in diesem Zusammenhang Investitionen in materielle Vermögenswerte wie Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Ausrüstung und Maschinen sowie in immaterielle Vermögenswerte wie Patentrechte, Lizenzen oder sonstiges geistiges Eigentum.

Förderregionen sind:

  • das Rheinische Revier: Städteregion Aachen, kreisfreie Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss sowie
  • die JTF-Gebiete Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Marl.

Unternehmen aller Größenordnungen

zwischen 15 und 65 %

Es gibt drei Wettbewerbsrunden. Fristen für die Einreichung von Anträgen sind 01. Oktober 2024; 02. Dezember 2024 oder 03. Februar 2025.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    05.09.2024 | Top-Thema
    Industrie und Klimaschutz

    Neue Richtlinie für industrielle Dekarbonisierung ist mit zwei Förderaufrufen in Kraft getreten

    BEITRAG LESEN

    10.05.2024 | Top-Thema
    Do´s and Dont´s bei der Projektförderung

    Der richtige Einstieg in Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE