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02103 / 789 06-0

Künstliche Intelligenz in mittelständischen Unternehmen

Gefördert werden industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Vorhaben sollen von kleinen und mittleren Unternehmen initiiert und koordiniert werden.

Gefördert werden Vorhaben mit einem signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden. Im Fokus steht die Umsetzung aktueller KI-Forschungsergebnisse in softwaregetriebene proto­typische Lösungen, die sich primär auf Produktions- und Distributionsprozesse oder innovative Dienstleistungen beziehen. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich.

Das Themenspektrum umfasst:

  • automatisierte Informationsaufbereitung;
  • digitale Assistenten, z. B. für Personen in gefährlichen bzw. belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich
    (u. a. eingeschränkte bzw. ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen);
  • Computer Vision/Bildverstehen;
  • Sprach- und Textverstehen, domänenspezifische Inhalte sowie zielgruppenspezifische Inhalte (z. B. Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler), privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen;
  • datengetriebene Systeme und Datenengineering;
  • Grundfragen zu intelligenten Systemen, z. B. Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung; neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.

Die Vorhaben sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:

  • Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz;
  • Logistik, Mobilität und Automobil;
  • Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung;
  • innovative, nutzerorientierte Dienstleistungen;
  • Daten- und IKT-Wirtschaft.

Antragsteller: Verbund aus ein oder mehreren KMU (kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition) mit weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft.

Förderquote: KMU max. 50 %, größere Unternehmen max. 35 %, Forschungseinrichtungen max. 100 %. Start-Ups, deren Gründung weniger als 3 Jahre zurückliegt, können unter bestimmten Umständen mit bis zu 75 % gefördert werden, max. 100.000 € pro Jahr.

Einreichungsfrist: zweistufiges Antragsverfahren (erst Skizze, dann Antrag). Skizzen können zu folgenden Stichtagen eingereicht werden: 15.10.2020, 15.04.2021, 15.10.2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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