Zirkuläre Produktion

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Inhaltsangabe
Zirkuläre Produktion

„Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“

Inhalt

Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Kommunen und Verbraucher, die in den vielfältigen, klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen und die den Vorgaben der Themencalls entsprechen.

Der Themenaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ adressiert umsetzungsorientierte Vorhaben, die Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz realisieren. Im Vordergrund stehen Projektideen, die bereits erfolgreich pilothaft erprobt wurden und für eine bundesweite Verbreitung und Verankerung geeignet sind.

Mögliche Projektinhalte könnten dabei bspw. sein:

  • Breit angelegte Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verlängerung der Lebens- bzw. Nutzungsdauer von Gütern und Produkten
  • Sharing-Konzepte und Ansätze, die einen Anreiz zum Mieten statt Kaufen geben
  • Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten
  • Einführung von Rücknahme-, Rückgabe- und Kreislaufsystemen
  • Strategisches Abfall- und Ressourcenmanagement
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Bewertungskonzepte und -tools
  • Aufbau von bundesweiten Netzwerken mit Fokus Ressourceneffizienz zur Einsparung von Treibhausgasemissionen

Die Förderung erfolgt in drei Modulen.

  • Innerhalb des Moduls 1 sollen innovative Projektideen entwickelt und pilothaft erprobt werden.
  • Durch Modul 2 sollen bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze gestärkt sowie verstetigt werden.
  • Modul 3 adressiert Organisationen, die bundesweit durch lokale Einrichtungen vertreten sind und in diesen bereits erprobte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen möchten. Ziel ist die lokale Verankerung von Maßnahmen an zahlreichen Standorten bundesweit.

Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Allgemeine Informationen

Antragsteller:
Unternehmen, Stiftungen, Vereine sowie Bund, Länder und Gemeinden

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Stiftungen, Vereine sowie Bund, Länder und Gemeinden bis zu 90 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. September 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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