UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

„Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“

Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Kommunen und Verbraucher, die in den vielfältigen, klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen und die den Vorgaben der Themencalls entsprechen.

Der Themenaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ adressiert umsetzungsorientierte Vorhaben, die Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz realisieren. Im Vordergrund stehen Projektideen, die bereits erfolgreich pilothaft erprobt wurden und für eine bundesweite Verbreitung und Verankerung geeignet sind.

Mögliche Projektinhalte könnten dabei bspw. sein:

  • Breit angelegte Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verlängerung der Lebens- bzw. Nutzungsdauer von Gütern und Produkten
  • Sharing-Konzepte und Ansätze, die einen Anreiz zum Mieten statt Kaufen geben
  • Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten
  • Einführung von Rücknahme-, Rückgabe- und Kreislaufsystemen
  • Strategisches Abfall- und Ressourcenmanagement
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Bewertungskonzepte und -tools
  • Aufbau von bundesweiten Netzwerken mit Fokus Ressourceneffizienz zur Einsparung von Treibhausgasemissionen

Die Förderung erfolgt in drei Modulen.

  • Innerhalb des Moduls 1 sollen innovative Projektideen entwickelt und pilothaft erprobt werden.
  • Durch Modul 2 sollen bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze gestärkt sowie verstetigt werden.
  • Modul 3 adressiert Organisationen, die bundesweit durch lokale Einrichtungen vertreten sind und in diesen bereits erprobte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen möchten. Ziel ist die lokale Verankerung von Maßnahmen an zahlreichen Standorten bundesweit.

Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Allgemeine Informationen

Antragsteller:
Unternehmen, Stiftungen, Vereine sowie Bund, Länder und Gemeinden

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Stiftungen, Vereine sowie Bund, Länder und Gemeinden bis zu 90 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. September 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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