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02103 / 789 06-0

Innovationen zur kostengünstigen Modernisierung von Verteilnetzen

Voraussetzung für den erforderlichen Wandel der Energieversorgungsstruktur (von konventionellen Kraftwerken zu dezentralen Anlagen) ist eine vergleichsweise zügige Modernisierung der Strom-Verteilnetze auf Nieder- und Mittelspannungsebene. Mit der Förderbekanntmachung OptiNetD innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt, welche die Verteilnetze in der Form modernisieren, dass:
– durch eine optimierte Auslastung bestehender Netzkapazitäten höhere Anteile erneuerbarer Energien und steuerbare Verbrauchseinrichtungen in die Stromnetze integriert werden können,
– Betriebs- und Investitionskosten der Netzbetreiber perspektivisch sinken, oder
– die Erschließung systemdienlicher und netzbildender Beiträge dezentraler Anlagen gefördert wird.

Die Projekte sollen Möglichkeiten zur kostengünstigen Modernisierung der Verteilnetze erarbeiten, vorliegende Ansätze weiterentwickeln und die erarbeitenden Konzepte anschließend pilotmäßig umsetzen, testen und auswerten. Untersuchungen zum Zusammenspiel mit höheren Spannungsebenen sind in vielen Fällen sinnvoll und können einen angemessenen Anteil am Verbundvorhaben einnehmen.

Dabei sollen die Projekte mindestens einen der folgenden Bereiche schwerpunktmäßig adressieren:
a) Wahrung der Systemstabilität bei hoher und stetig steigender Durchdringung
b) des Netzes durch dezentrale, umrichtergesteuerte Einheiten (Erzeuger, Verbraucher und Prosumer)
c) effiziente Überwachung und Steuerung von Netzbetriebsmitteln
d) optimierter und automatisierter Netzbetrieb
e) netzdienlicher Flexibilitätseinsatz und Anreize für systemdienliches Verhalten
f) Inselnetzerkennung und Nutzung der Verteilnetze und dezentraler EE-Anlagen
g) beim Netz-/Versorgungswiederaufbau
h) vorausschauende Netzplanung

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen – im Verbund von mind. fünf Partnern. OptiNetD richtet sich an Verbundvorhaben unter der Federführung eines industriellen Partners. Die direkte Beteiligung (nicht assoziiert) von mindestens einem Stromnetzbetreiber auf Verteilnetzebene ist zwingende Voraussetzung, die Beteiligung von Übertragungsnetzbetreibern, Komponentenherstellern oder großen Betreibern von Erneuerbaren Erzeugungsanlagen ist wünschenswert.

Förderquote:
In der Regel 50 % (abhängig von der Art des Verbunds und der Art des Vorhabens ggf. höher)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. August 2023

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Verbundprojekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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