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02103 / 789 06-0

„KI4KMU“- KI in kleinen und mittelständischen Unternehmen

Gegenstand der Förderung sind industrielle und KMU-getriebene FuE-Vorhaben im Bereich der KI, die von einem oder mehreren KMU mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft ausgeführt werden. Im Fokus steht die Umsetzung aktueller KI-Forschungsergebnisse in softwaregetriebene prototypische Lösungen, die sich primär auf Produktions- und Distributionsprozesse oder innovative Dienstleistungen beziehen. Die zu entwickelnden Lösungen sollen einfach übertragbar und in verschiedenen Domänen anwendbar sein.
Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.

Das Themenspektrum umfasst:

  • automatisierte Informationsaufbereitung;
  • digitale Assistenten: z. B. für Personen in gefährlichen bzw. belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (u. a. eingeschränkte bzw. ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen);
  • Computer Vision/Bildverstehen;
  • Sprach- und Textverstehen: domänenspezifische Inhalte (mit Ausnahme der in Nummer 1.1 genannten Einschränkungen), zielgruppenspezifische Inhalte (z. B. Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler), privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen;
  • datengetriebene Systeme und Datenengineering;
  • Grundfragen zu intelligenten Systemen: z. B. Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung; neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.
    Außerdem können Vorhaben mit weiteren aktuellen KI-bezogenen FuE-Ansätzen gefördert werden.

Die Vorhaben sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:

  • Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz;
  • Logistik, Mobilität und Automobil;
  • Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung;
  • innovative nutzerorientierte Dienstleistungen;
  • Daten- und IKT-Wirtschaft.

Antragsteller:
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Einzelvorhaben oder
KMU im Verbund mit anderen Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbänden, Vereinen oder Organisationen

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Art des Unternehmens) zwischen 35 und 75 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine oder Organisationen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), jeweils bis zum 15. Oktober 2022, 15. April 2023 oder
15. Oktober 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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