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02103 / 789 06-0

Förderung von IT-Sicherheit durch KI

Ziel der Förderung ist es, die Forschung, Expertise und Wertschöpfung im Bereich der IT-Sicherheit in Deutschland nachhaltig zu stärken und Lösungen für den sicheren Einsatz von KI-Technologien voranzubringen.

Beispiele für Forschungsthemen in diesen drei Teilbereichen sind:

a) IT-Sicherheit für KI:

  • Schutz von KI-Modellen, Trainings- und Testdaten vor Manipulation
  • Schutz von KI-Modellen vor der Extraktion von sensiblen Daten
  • Testen der Sicherheit von KI-Systemen gegen Cyberangriffe

b) IT-Sicherheit durch KI:

  • KI-basierte Erkennung von
  • Schwachstellen in IT-Systemen,
  • Cyberangriffen auf IT-Systeme,

KI-basierte Unterstützung von
– Entwicklern beim Entwurf und der Implementierung sicherer Systeme
– Endnutzern mit situationsbezogenen, sicheren Handlungsempfehlungen
– Administratoren bei der sicheren Konfiguration von IT-Systemen und der Abwehr laufender Cyberangriffe

c) IT-Sicherheit gegen KI:

  • Erkennung von KI-generierter Malware
  • Abwehr von KI-basierten Cyberangriffen auf IT-Systeme oder Social-Engineering-Attacken

Der Themenkomplex Desinformation und Deepfakes ebenso wie das Thema Privatheit stehen nicht im Fokus dieser Förderrichtlinie.

Allgemeine Informationen:

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und deren Einrichtungen,
Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen (bevorzugt im Verbund)

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und deren Einrichtungen, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. März 2024

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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