Ziel der Förderung ist es, die Forschung, Expertise und Wertschöpfung im Bereich der IT-Sicherheit in Deutschland nachhaltig zu stärken und Lösungen für den sicheren Einsatz von KI-Technologien voranzubringen.
Beispiele für Forschungsthemen in diesen drei Teilbereichen sind:
a) IT-Sicherheit für KI:
- Schutz von KI-Modellen, Trainings- und Testdaten vor Manipulation
- Schutz von KI-Modellen vor der Extraktion von sensiblen Daten
- Testen der Sicherheit von KI-Systemen gegen Cyberangriffe
b) IT-Sicherheit durch KI:
- KI-basierte Erkennung von
- Schwachstellen in IT-Systemen,
- Cyberangriffen auf IT-Systeme,
KI-basierte Unterstützung von
– Entwicklern beim Entwurf und der Implementierung sicherer Systeme
– Endnutzern mit situationsbezogenen, sicheren Handlungsempfehlungen
– Administratoren bei der sicheren Konfiguration von IT-Systemen und der Abwehr laufender Cyberangriffe
c) IT-Sicherheit gegen KI:
- Erkennung von KI-generierter Malware
- Abwehr von KI-basierten Cyberangriffen auf IT-Systeme oder Social-Engineering-Attacken
Der Themenkomplex Desinformation und Deepfakes ebenso wie das Thema Privatheit stehen nicht im Fokus dieser Förderrichtlinie.
Allgemeine Informationen:
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und deren Einrichtungen,
Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen (bevorzugt im Verbund)
Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und deren Einrichtungen, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. März 2024
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter