UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Experimentierfelder zur Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft

Gefördert werden insbesondere Vorhaben, welche erforschen, entwickeln, erproben und in der Praxis zeigen, wie eine digital oder durch KI-Technologien gestützte, nachhaltige Landwirtschaft mittelfristig aussehen könnte.

Das Programm setzt hierbei auf die folgenden Schwerpunkte:

  • Einrichtung und Ausgestaltung eines innovativen Experimentierfeldes zur Digitalisierung in der Landwirtschaft mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung (Pflanzenbau, Tierhaltung, Gartenbau, Ökolandbau, Biodiversität, Aus- und Weiterbildung, Pflege eines gemeinsamen Internetportals etc.) verbunden mit einem intensiven Wissensaustausch sowie übergreifenden Abstimmungsmöglichkeiten.
  • Im Experimentierfeld werden neue Entwicklungen sowie aktuelle Themen der Digitalisierung sowie der KI aufgenommen. Dazu beobachten die geförderten Projekte laufend die landwirtschaftliche Praxis, die Wirtschaft und die Wissenschaft, greifen und bereiten jeweils aktuelle und für den Transfer geeignete Inhalte auf und verwenden diese für den Wissenstransfer und den Know-how-Aufbau bei den jeweiligen Zielgruppen. Dazu erfolgt eine Zusammenarbeit mit den anderen, im Rahmen dieser Förderinitiative geförderten Projekten, aber auch mit den Beteiligten anderer Initiativen.
  • Für Zwecke des Wissenstransfers führt jedes Experimentierfeld während der Förderlaufzeit mindestens fünf Arbeitspakete zu konkreten Anwendungsfällen in arbeitsteiliger Zusammenarbeit mit der Praxis durch. Dazu werden wichtige Anwendungsfälle aus der landwirtschaftlichen Praxis erfasst sowie deren Ziele und Umsetzung bedarfsgerecht gemeinsam von den Beteiligten festgelegt. Neue Verfahren zur Digitalisierung beziehungsweise KI-Technologien werden darauf aufbauend im Praxiseinsatz begleitet.

Allgemeine Informationen zu „Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft“

Antragsteller:
Öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften, einzeln oder im Verbund.
Unternehmen können im Unterauftrag eingebunden werden

Förderquote:
Bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 16. Januar 2024

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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