Experimentierfelder zur Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft
Gefördert werden insbesondere Vorhaben, welche erforschen, entwickeln, erproben und in der Praxis zeigen, wie eine digital oder durch KI-Technologien gestützte, nachhaltige Landwirtschaft mittelfristig aussehen könnte.
Das Programm setzt hierbei auf die folgenden Schwerpunkte:
- Einrichtung und Ausgestaltung eines innovativen Experimentierfeldes zur Digitalisierung in der Landwirtschaft mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung (Pflanzenbau, Tierhaltung, Gartenbau, Ökolandbau, Biodiversität, Aus- und Weiterbildung, Pflege eines gemeinsamen Internetportals etc.) verbunden mit einem intensiven Wissensaustausch sowie übergreifenden Abstimmungsmöglichkeiten.
- Im Experimentierfeld werden neue Entwicklungen sowie aktuelle Themen der Digitalisierung sowie der KI aufgenommen. Dazu beobachten die geförderten Projekte laufend die landwirtschaftliche Praxis, die Wirtschaft und die Wissenschaft, greifen und bereiten jeweils aktuelle und für den Transfer geeignete Inhalte auf und verwenden diese für den Wissenstransfer und den Know-how-Aufbau bei den jeweiligen Zielgruppen. Dazu erfolgt eine Zusammenarbeit mit den anderen, im Rahmen dieser Förderinitiative geförderten Projekten, aber auch mit den Beteiligten anderer Initiativen.
- Für Zwecke des Wissenstransfers führt jedes Experimentierfeld während der Förderlaufzeit mindestens fünf Arbeitspakete zu konkreten Anwendungsfällen in arbeitsteiliger Zusammenarbeit mit der Praxis durch. Dazu werden wichtige Anwendungsfälle aus der landwirtschaftlichen Praxis erfasst sowie deren Ziele und Umsetzung bedarfsgerecht gemeinsam von den Beteiligten festgelegt. Neue Verfahren zur Digitalisierung beziehungsweise KI-Technologien werden darauf aufbauend im Praxiseinsatz begleitet.
Allgemeine Informationen zu „Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft“
Antragsteller:
Öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften, einzeln oder im Verbund.
Unternehmen können im Unterauftrag eingebunden werden
Förderquote:
Bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 16. Januar 2024
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter
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