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02103 / 789 06-0

Investitionsprämie für Energieeffizienzprojekte geplant – KlimaInvPG

Das im Kabinett Ende August abgestimmte Wachstumschancengesetz wird voraussichtlich kurzfristig beschlossen. Die Bundesregierung plant hiermit u.a. die Einführung eines neuen Gesetzes zur Förderung von klimafreundlichen Investitionen (Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz – KlimaInvPG).

Es sollen zukünftig neue Wirtschaftsgüter sowie Maßnahmen an bestehenden Wirtschaftsgütern mit einer Investitionsprämie vom Staat gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die zu fördernden Investitionen die betriebliche Energieeffizienz über die geltenden Unionsnormen hinaus verbessern und ein Einsparkonzept vorhanden ist. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Investitionen für

  • Kraft-Wärme-Kopplung,
  • Fernwärme und /oder Fernkälte oder
  • Energieanlagen, die mit fossilen Brennstoffen (einschließlich Erdgas) betrieben werden.

Es ist ein Förderzeitraum vom 01. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2029 geplant.
Ferner ist die Kumulierung mit anderen Förderinstrumenten möglich.

Antragsteller:
Steuerpflichtige nach dem Einkommensteuer- bzw. Körperschaftssteuergesetz

Förderquote:
15 %

Einreichungsfrist:
Laufend möglich (voraussichtlich ab dem 01.01.2024)

Nutzen Sie diese Chance und sprechen GEWI an – wir unterstützen Sie dabei, das Potenzial effizient und zielgerichtet auszuschöpfen.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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