Das im Kabinett Ende August abgestimmte Wachstumschancengesetz wird voraussichtlich kurzfristig beschlossen. Die Bundesregierung plant hiermit u.a. die Einführung eines neuen Gesetzes zur Förderung von klimafreundlichen Investitionen (Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz – KlimaInvPG).
Es sollen zukünftig neue Wirtschaftsgüter sowie Maßnahmen an bestehenden Wirtschaftsgütern mit einer Investitionsprämie vom Staat gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die zu fördernden Investitionen die betriebliche Energieeffizienz über die geltenden Unionsnormen hinaus verbessern und ein Einsparkonzept vorhanden ist. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Investitionen für
- Kraft-Wärme-Kopplung,
- Fernwärme und /oder Fernkälte oder
- Energieanlagen, die mit fossilen Brennstoffen (einschließlich Erdgas) betrieben werden.
Es ist ein Förderzeitraum vom 01. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2029 geplant.
Ferner ist die Kumulierung mit anderen Förderinstrumenten möglich.
Antragsteller:
Steuerpflichtige nach dem Einkommensteuer- bzw. Körperschaftssteuergesetz
Förderquote:
15 %
Einreichungsfrist:
Laufend möglich (voraussichtlich ab dem 01.01.2024)
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