Interoperabilität in der Landwirtschaft

Inhalt

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Landwirtschaft, die ihren Schwerpunkt im Themenfeld Interoperabilität mit folgenden beispielhaften Inhalten als Anwendungsfälle haben:

  • Übertragung von Daten per moderner Kommunikations- und Informationstechniken insbesondere neuer Mobilfunktechniken,
  • Übertragung von Daten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg,
  • Stärkung bestehender sowie Etablierung neuer, einheitlicher Standards für den automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Einrichtungen, wie Maschinen, Automaten und Fahrzeugen, untereinander sowie zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage,
  • Entwicklung von Gesamtkonzepten und Umsetzung von Anwendungsfällen zur Förderung der Interoperabilität mit dem Ziel der Ressourceneffizienz, insbesondere der Reduzierung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes sowie zur nachhaltigen Gestaltung des Nährstoffkreislaufes und der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung,
  • Monitoring, Managementmaßnahmen und Versorgungssysteme in der Tierhaltung sowie synergetische Nutzung von KI und Interoperabilität zur Verbesserung von Tierschutz und Tiergesundheit,
  • Anwendungsfälle zum Informationsaustausch von Datenräumen und Datenplattformen,
  • Evaluation der Sicherheit von Kommunikationssystemen und der Reduzierung möglicher Folgen von Systemausfällen beispielsweise durch Sicherungs- und Sicherheitssysteme,
  • Einbindung von vertrauenswürdigen Dritten.

Da es sich bei der Schaffung interoperabler Lösungen um ein sektorenübergreifendes Querschnittsthema handelt, soll auch die Verknüpfung der verschiedenen Produktionsbereiche, insbesondere Tier- und Pflanzenproduktion, behandelt werden. Ebenfalls soll die Einbeziehung der nachgelagerten Bereiche betrachtet werden. Darunter fällt der Einbezug der gesamten Wertschöpfungskette. Interdisziplinäre Ansätze und daraus resultierende Synergien werden als gewinnbringend angesehen. Aktuelle Gesetzgebungsprozesse sind zu berücksichtigen.

Die Fördermaßnahme soll gegebenenfalls durch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben begleitet werden, das übergeordnete organisatorische und fachliche Aufgaben sowie Wissenstransfer übernimmt. Das Vorhaben ist im nicht wirtschaftlichen Bereich durchzuführen.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 70 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 27. Oktober 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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