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02103 / 789 06-0

Interoperabilität in der Landwirtschaft

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Landwirtschaft, die ihren Schwerpunkt im Themenfeld Interoperabilität mit folgenden beispielhaften Inhalten als Anwendungsfälle haben:

  • Übertragung von Daten per moderner Kommunikations- und Informationstechniken insbesondere neuer Mobilfunktechniken,
  • Übertragung von Daten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg,
  • Stärkung bestehender sowie Etablierung neuer, einheitlicher Standards für den automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Einrichtungen, wie Maschinen, Automaten und Fahrzeugen, untereinander sowie zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage,
  • Entwicklung von Gesamtkonzepten und Umsetzung von Anwendungsfällen zur Förderung der Interoperabilität mit dem Ziel der Ressourceneffizienz, insbesondere der Reduzierung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes sowie zur nachhaltigen Gestaltung des Nährstoffkreislaufes und der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung,
  • Monitoring, Managementmaßnahmen und Versorgungssysteme in der Tierhaltung sowie synergetische Nutzung von KI und Interoperabilität zur Verbesserung von Tierschutz und Tiergesundheit,
  • Anwendungsfälle zum Informationsaustausch von Datenräumen und Datenplattformen,
  • Evaluation der Sicherheit von Kommunikationssystemen und der Reduzierung möglicher Folgen von Systemausfällen beispielsweise durch Sicherungs- und Sicherheitssysteme,
  • Einbindung von vertrauenswürdigen Dritten.

Da es sich bei der Schaffung interoperabler Lösungen um ein sektorenübergreifendes Querschnittsthema handelt, soll auch die Verknüpfung der verschiedenen Produktionsbereiche, insbesondere Tier- und Pflanzenproduktion, behandelt werden. Ebenfalls soll die Einbeziehung der nachgelagerten Bereiche betrachtet werden. Darunter fällt der Einbezug der gesamten Wertschöpfungskette. Interdisziplinäre Ansätze und daraus resultierende Synergien werden als gewinnbringend angesehen. Aktuelle Gesetzgebungsprozesse sind zu berücksichtigen.

Die Fördermaßnahme soll gegebenenfalls durch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben begleitet werden, das übergeordnete organisatorische und fachliche Aufgaben sowie Wissenstransfer übernimmt. Das Vorhaben ist im nicht wirtschaftlichen Bereich durchzuführen.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 70 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 27. Oktober 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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