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02103 / 789 06-0

Innovative nachhaltige Produktionssysteme

Gefördert werden Forschungskooperationsprojekte deutscher Agrar- und Ernährungsforschungseinrichtungen mit solchen in Subsahara-Afrika, Süd- und Südostasien. Die Vorhaben sollen auf die Entwicklung oder Stärkung innovativer, praxisorientierter, standortangepasster und nachhaltiger Ansätze zur Erzeugung klimaschonender und ernährungsphysiologisch hochwertiger Nahrungsmittel gerichtet sein. Hierdurch soll mittelbar ein Beitrag zu einer verbesserten Ernährung der lokalen Bevölkerung geleistet werden.
Es können neben rein landwirtschaftlichen und ernährungssensitiven auch ökologische, soziokulturelle und ökonomische, sowie organisatorische Fragestellungen und Kombinationen davon bearbeitet werden.
Die Forschungsvorhaben sollen eins oder mehrere der beispielhaft aufgeführten Themen mit dem Fokus auf nachhaltige und innovative landwirtschaftliche Produktionssysteme und ggf. nachhaltige Agrarlieferketten adressieren, die auch Aspekte des Klimaschutzes und der Anpassung an
den Klimawandel berücksichtigen:

  • Potentiale, Risiken und wissenschaftliches Monitoring von agrarökologischen Ansätzen;
  • Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Bodenschutz, Speicherung von Kohlenstoff im Boden;
  • Wassermanagement, Water-Energy-Food Nexus;
  • Traditionell genutzte sowie vernachlässigte Pflanzen- und Tierarten
  • Alternative Nahrungs- und Futtermittel (insbesondere solche mit hohem Proteingehalt bzw. hoher Nährstoffdichte, z. B. Algen, Pilze, Insekten);
  • Ernte, Weiterverarbeitung, Lagerung, Transport von Nahrungs- und Futtermitteln

Es werden grundsätzlich nur Konsortien gefördert, die aus mindestens einer deutschen Forschungseinrichtung sowie aus mindestens einer Forschungseinrichtung aus Subsahara-Afrika und/oder Süd- bzw. Südostasien bestehen.

Antragsteller:
Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Start-Ups im Verbund mit deutschen Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL sowie deutschen Universitäten oder außeruniversitären Forschungsinstituten.

Förderquote:
KMU bis zu 80 % (abhängig von der Art des Projekts und der Unternehmensform)
Forschungseinrichtungen und Universitäten bis zu 100 % (abhängig von der Art des Projekts)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. August 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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