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Innovative Health Initiative

Die von der Europäischen Union und europäischen Biowissenschaftsindustrie gegründete Organisation der „Innovative Health Initiative (IHI)“ plant für Mitte 2022 die Veröffentlichung zweier Förderaufrufe. Das IHI verfolgt mit den Ausschreibungen das Ziel der Gesundheitsforschung und Innovationsförderung zur Verbesserung der Patientenversorgung in Europa. Durch die vorläufige Veröffentlichung der Themenentwürfe ist das IHI bestrebt, bereits vor dem offiziellen Start der Aufforderung, potenziellen Antragstellern mehr Zeit für den Aufbau eines Konsortiums und der Ausarbeitung eines Projektvorschlags innerhalb der Themenentwürfe zu ermöglichen. Das IHI unterteilt die beiden Förderaufrufe in einstufig und zweistufige Ausschreibungsthemen.

Folgende vorläufige Themen sind für die Förderaufrufe veröffentlicht:

Förderaufrufe 1 (einstufig):

  • An innovative decision-support system for improved care pathways for patients with neurodegenerative diseases and comorbidities
  • Next generation imaging and image-guided diagnosis and therapy for cancer
  • Personalised oncology: Innovative people-centred, multi-modal therapies against cancer
  • Access and integration of heterogeneous health data for improved health care in diseases areas of high unmet public health need.

Förderaufrufe 2 (zweistufig):

  • Cardiovascular diseases – improved prediction, prevention, diagnosis and monitoring
  • Setting a harmonised methodology to promote uptake of early feasibility studies for clinical and innovation excellence in the European Union

Genaue Informationen zu den Förderaufrufen und damit zu den Bedingungen und Konditionen werden derzeit von den IHI Gremien abgestimmt. Eine Änderung der Themen aufgrund der laufenden Gremiensitzungen ist möglich!

Um über neue Informationen und Details der Förderaufrufe auf dem Laufenden zu bleiben folgen Sie auch unseren sozialen Medien LinkedIn und Xing.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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