Die Forschungszulage (FZul) fördert innovative Projekte besonders unbürokratisch und niedrigschwellig – und dies sogar rückwirkend. Bislang waren Personalkosten sowie Auftragsforschung förderfähig.
Erweiterung der Forschungszulage um die Förderung von Wirtschaftsgütern
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde bereits im Frühjahr 2024 beschlossen, die Forschungszulage um die Förderung von im FuE-Vorhaben genutzten Wirtschaftsgütern zu erweitern. Es können also bspw. Labor- und Testgeräte, Prüfstände, Hard- und Software oder Analysegeräte anteilig (mit der AfA) berücksichtigt werden.
Mit der Umsetzung der Fördermöglichkeit hat sich der Fördergeber leider viel Zeit gelassen. Ab Ende Februar wird eine Beantragung aber nun endlich möglich sein, das Antragsverfahren wird hierzu überarbeitet. Für schon eingereichte Anträge kann ein Ergänzungsantrag gestellt werden.
Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie dies nutzen möchten – wir zeigen Ihnen auf, was möglich ist und unterstützen tatkräftig bei der Umsetzung.
Sie interessieren sich für die Forschungszulage und benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt oder buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Beratungstermin; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.