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02103 / 789 06-0

Innovative Arbeitswelten im Mittelstand

Im Rahmen der Förderlinie „Zukunft der Arbeit“ hat das BMBF eine neue Bekanntmachung veröffentlicht. Ergänzend zur, an anderer Stelle viel thematisierten, Digitalisierung der Herstellung von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen wird hier nun der Bereich der menschlichen Arbeit als Teil der neuen, vernetzten und dezentralen Wertschöpfungsketten fokussiert.

Die geförderten Projekte sollen Konzepte, Methoden und Instrumente hierzu entwickeln. Der lebenslange Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Unternehmen, die intelligente Bereitstellung von Wissen bei der Arbeit sowie von neuen Formen der Zusammenarbeit von Menschen in oder zwischen Unternehmen sind hier beispielhafte Entwicklungsbereiche. Die sozio-technischen Lösungen sollen diese Themen adressieren und an die typischen Erfordernisse von KMU und Mittelstand angepasst sein.

Gefördert werden ausschließlich wirtschaftsgetriebene Verbundprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Zwingend erforderlich ist die Einbindung eines Unternehmens, bei dem die zu entwickelnde Lösung eingesetzt werden soll. Die modellhafte Realisierung der Lösungsansätze in den beteiligten Unternehmen, in der Projektlaufzeit und nach Projektende, ist eine zwingende Förderbedingung.

Antragsteller: KMU, mittelständische Unternehmen (< 1.000 Mitarbeiter und max. 100 Mio. € Jahresumsatz), Forschungseinrichtungen

Förderquote: KMU 60 %, mittelständische Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %

Einreichungsfristen: 01. März und 01. September 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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