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Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW

Das neue Programm „Gesünder.IN.NRW“ zielt auf die Förderung von innovativen Lösungen in den wissens- und forschungsintensiven Themenfeldern der Spitzenmedizin, der Medizintechnik, der Lebenswissenschaften, der Ernährungswissenschaften und der Pharmazie ab. Mit dem Wettbewerb sollen Kooperationsvorhaben unterstützt werden, die die klima-, umwelt-, und ressourcenschonende Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft in Nordrhein-Westfalen vorantreiben.

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben in drei thematischen Schwerpunkten:

  • Innovative Medizin und Lebenswissenschaften
  • Gesundheit
  • Ernährung

Gesucht werden kreative Konzepte und Ideen zu innovativen Verfahren, Techniken und Methoden, die Lösungen zur Prävention, neuartige Behandlungsmöglichkeiten und Therapieformen bieten. Die Instrumente der Digitalisierung und der Biotechnologie als wichtige Schlüssel- und Querschnittstechnologien sind dabei von besonderer Bedeutung.

Antragsteller:
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen (GU – nur in Kooperation mit KMU), kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Förderquote:
KMU (abhängig von der Größe) bis zu 80 %, GU bis zu 50 %
kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen bis zu 90 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag)
Einreichungstermine für Projektskizzen: 1. März 2024 oder 6. Dezember 2024

Sie möchten gerne wissen, welche weiteren NRW-Programme es gibt und was Sie bei einem Antrag beachten müssen? Weitere Informationen finden Sie hier

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Verbundprojekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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