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„Innovationsprogramm Straße“ – Erster Förderaufruf

Gegenstand der Förderung sind Lösungsansätze zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Straßenbau durch die vollständige bzw. teilweise Substitution von herkömmlichen im Straßenbau genutzten Bindemitteln.

Es werden bspw. folgende Ansätze adressiert:

  • Stoffe oder Stoffgemische auf Basis von Bio-Rohstoffen oder synthetischen Materialien, die potenziell als Ersatz von Bitumen geeignet sind,
  • innovative Additive, die eine Regeneration gealterter Bindemittel ermöglichen und einen messbaren Beitrag zur Steigerung der Nachhaltigkeit leisten,
  • energiesparend und somit klimafreundlicher produzierte Zemente / mineralische Bindemittel sowie Zusatzstoffe zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Betonstraßen.

Die Projekte sollen spezifische und messbare Ergebnisse zu folgenden Aspekten abbilden:

  • Bewertung von Anwendungspotenzialen der alternativen Straßenbaubindemittel und von Einsatzpotenzialen hiermit hergestellter Straßenbaustoffgemische,
  • Bewertung der Gebrauchseigenschaften von Schichten mit alternativen Straßenbaubindemitteln im Vergleich zu Schichten mit herkömmlichen Straßenbaubindemitteln unter Berücksichtigung der in Deutschland gegebenen und zu erwartenden Belastungen durch Klima und Verkehr,
  • Bewertung der Wiederverwendbarkeit von Schichten mit den untersuchten alternativen Straßenbaubindemitteln,
  • Bewertung der Nachhaltigkeit der alternativen Straßenbaubindemittel, z. B. durch Erstellung einer CO2-Bilanz im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen,
  • Ansätze zur Aufnahme und Beschreibung der alternativen Straßenbaubindemittel im nationalen Regelwerk. 

Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Unternehmen i.d.R. bis zu 50 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 14. Juni 2024

Weitere Informationen zur Richtlinie „Innovationsprogramm Straße“ finden Sie hier.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

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    BVMW
    BVMW
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    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
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