Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung wird die Förderung des Mobilitätsmanagements im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ fortgesetzt. Ziel der Förderung ist die Minderung von verkehrsbedingten CO2-Emissionen. Zur Erreichung dieses Zuwendungszwecks erfolgt die Förderung über drei Förderaufrufe mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Der Aufruf „Innovationsförderung“ adressiert die Umsetzung von innovativen Konzepten im
„Betrieblichen Mobilitätsmanagement“. Es werden innovative und umfassende Umsetzungsprojekte auf der Basis bereits vorliegender Mobilitätskonzepte oder vertiefter, konzeptioneller Überlegungen gefördert. Die Umsetzungsprojekte müssen verschiedene Handlungs- und Aktionsfelder einbeziehen, sollen einen Demonstrationscharakter entfalten und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen und sich einem der folgenden Themenschwerpunkte zuordnen:
a) Mitarbeitermobilität und Pendlerverkehre
b) Flottenmanagement und -umbau
c) Dienstreisen und Werksverkehre
d) Kunden- und Besucherverkehre
Antragsteller:
Unternehmen, Bund, Länder und Gemeinden, Vereine und Stiftungen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, bevorzugt im Verbund
Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts) bis zu 80 %
Bund, Länder, Gemeinden, Vereine, Stiftungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 80 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. August 2023
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