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Innovationsförderung für Mobilitätskonzepte

Inhalt

Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung wird die Förderung des Mobilitätsmanagements im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ fortgesetzt. Ziel der Förderung ist die Minderung von verkehrsbedingten CO2-Emissionen. Zur Erreichung dieses Zuwendungszwecks erfolgt die Förderung über drei Förderaufrufe mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Der Aufruf „Innovationsförderung“ adressiert die Umsetzung von innovativen Konzepten im
„Betrieblichen Mobilitätsmanagement“. Es werden innovative und umfassende Umsetzungsprojekte auf der Basis bereits vorliegender Mobilitätskonzepte oder vertiefter, konzeptioneller Überlegungen gefördert. Die Umsetzungsprojekte müssen verschiedene Handlungs- und Aktionsfelder einbeziehen, sollen einen Demonstrationscharakter entfalten und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen und sich einem der folgenden Themenschwerpunkte zuordnen:

a) Mitarbeitermobilität und Pendlerverkehre
b) Flottenmanagement und -umbau
c) Dienstreisen und Werksverkehre
d) Kunden- und Besucherverkehre

Antragsteller:
Unternehmen, Bund, Länder und Gemeinden, Vereine und Stiftungen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, bevorzugt im Verbund

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts) bis zu 80 %
Bund, Länder, Gemeinden, Vereine, Stiftungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 80 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. August 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter