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Innovationsförderung für Mobilitätskonzepte

Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung wird die Förderung des Mobilitätsmanagements im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ fortgesetzt. Ziel der Förderung ist die Minderung von verkehrsbedingten CO2-Emissionen. Zur Erreichung dieses Zuwendungszwecks erfolgt die Förderung über drei Förderaufrufe mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Der Aufruf „Innovationsförderung“ adressiert die Umsetzung von innovativen Konzepten im
„Betrieblichen Mobilitätsmanagement“. Es werden innovative und umfassende Umsetzungsprojekte auf der Basis bereits vorliegender Mobilitätskonzepte oder vertiefter, konzeptioneller Überlegungen gefördert. Die Umsetzungsprojekte müssen verschiedene Handlungs- und Aktionsfelder einbeziehen, sollen einen Demonstrationscharakter entfalten und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen und sich einem der folgenden Themenschwerpunkte zuordnen:

a) Mitarbeitermobilität und Pendlerverkehre
b) Flottenmanagement und -umbau
c) Dienstreisen und Werksverkehre
d) Kunden- und Besucherverkehre

Antragsteller:
Unternehmen, Bund, Länder und Gemeinden, Vereine und Stiftungen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, bevorzugt im Verbund

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts) bis zu 80 %
Bund, Länder, Gemeinden, Vereine, Stiftungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 80 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. August 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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