Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung wird die Förderung des Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung wird die Förderung des Mobilitätsmanagements im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ fortgesetzt. Ziel der Förderung ist die Minderung von verkehrsbedingten CO2-Emissionen. Zur Erreichung dieses Zuwendungszwecks erfolgt die Förderung über drei Förderaufrufe mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Im Aufruf „Breitenförderung“ werden Umsetzungsprojekte gefördert, die sich aus effektiven Standardmaßnahmen zusammensetzen. Die Umsetzungsprojekte müssen auf einem bestehenden Mobilitätskonzept bzw. Mobilitätsüberlegungen basieren, die eine Verbesserung der Mobilitätssituation des Unternehmens bewirken.
Zu den Standardmaßnahmen gehören bspw.:
- Maßnahmen zur Steigerung/Verbesserung des Radverkehrs
- Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten ohne lokale Emissionen
- Maßnahmen zur physischen Verkehrslenkung und -steuerung
Allgemeine Informationen
Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote:
Abhängig von der Unternehmensgröße bis zu 60 %
Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 31. März 2024
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter