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02103 / 789 06-0

Innovationen für nachhaltigere Ernährung

In einer neuen Bekanntmachung des BMEL werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung gefördert, die einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Ernährung von Verbraucherinnen und Verbrauchern leisten können. Hierbei stehen zwei Themenbereiche im Vordergrund:

  1. Innovationen zur Gestaltung der Ernährungsumgebung und Erweiterung der individuellen Ernährungskompetenz, um eine gesundheitsfördernde, bedarfsgerechte und nachhaltige Ernährung zu erleichtern. Zum Beispiel:
    innovative Ansätze für eine nachhaltige und kostengünstige Gemeinschaftsverpflegung
    Erprobungsprojekte, z. B. in Form sogenannter Reallabore
    innovative Gestaltung der Umgebung von Kauf- und Essensentscheidungen
    innovative Technologien und innovative Maßnahmen im Bereich der Essumgebung
    – innovative Konzepte/Maßnahmen zur Anpassung des Lebensmittelkonsums an den täglichen Bedarf

  1. Vermeidung von Lebensmittelabfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelversorgungskette (Primärproduktion, Verarbeitung, Groß- und Einzelhandel, Außer-Haus-Verpflegung [inklusive Gemeinschaftsverpflegung], private Haushalte).
    Zum Beispiel:
    Schonung von Ressourcen durch Innovationen bei der Primärproduktion und Verarbeitung
    innovative Verwendung/Verwertung von Nebenströmen oder Reststoffen aus der Verarbeitung/Zubereitung im Sinne eines Stoffkreislaufes
    – Innovationen im Bereich der Prozess-, Logistik- und Kühlketten im Groß- und Einzelhandel

Gefördert werden sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte. Internationale Verbünde sind erwünscht und möglich, sofern Projektpartner mit Sitz außerhalb Deutschlands folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse muss vorrangig in Deutschland erfolgen und
  • die ausländischen Projektpartnerinnen oder -partner bestreiten ihren Projektanteil aus eigenen Mitteln oder erhalten dafür in ihrem Heimatland Fördermittel.

Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 28. Februar 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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