UNSERE SERVICENUMMER
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In eigener Sache – Finanzierungsberatung für unsere Kunden

Der GEWI GmbH & Co. KG steht ab sofort ein kompetenter Partner im Bereich Exportfinanzierung zur Seite. So gestalten wir unseren Support noch professioneller und gezielter.

Die GEWI GmbH & Co. KG und die ACE International GmbH („ACE“) haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet und bündeln künftig ihre Kompetenzen als Beratungsdienstleister zu einem gemeinsamen Service.

ACE agiert als unabhängiger Finanzdienstleister im Bereich Export- und Projektfinanzierung. ACE kombiniert dabei Finanzexpertise mit Industrie-Know-how, besitzt langjährige Erfahrungen in unterschiedlichen Sektoren und sorgt für effiziente Strukturierung von internationalen Projekten und deren Finanzierung.

Unsere Kunden profitieren von der gezielten Kombination aus Fördermitteln und klassischen Finanzierungsoptionen – die Beratung, Strukturierung und Finanzierung von Projekten aus einer Hand ermöglicht die Nutzung von Synergieeffekten bei der strategischen und nachhaltigen Finanzierung von Projekten.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

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