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02103 / 789 06-0

BAYERN DIGITAL

Im Rahmen des Förderaufrufes „Digitales Planen und Bauen“ werden technologisch neuartige und vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Bayern gefördert.
Themenplattformübergreifende Projekte werden ausdrücklich begrüßt.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung ist eine deutliche Verknüpfung zum Thema Digitales Planen und Bauen bzw. deren digitaler Schlüsseltechnologien sowie eine Relevanz zu weiteren thematischen Sektoren, z.B. Mobilität, Produktion, Energie bzw., IT-Sicherheit insbesondere zu folgenden Aspekten:
• Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
• Verknüpfung von Planen, Bauen und Nutzung – BIM
• Digitalisierung zur Erfassung von Bestandsbauten und Nutzung der Daten
• Automatisierung des Bauens
• Intelligente Sensorik
• Digitale Arbeitswelten

Antragsteller:
Gefördert werden nur Verbundvorhaben aus mehreren Unternehmen oder aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 09. Juni 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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