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Hochgeschwindigkeitsnetze für die Hyperkonnektivität

Gefördert werden Verbundprojekte, die optische Hochgeschwindigkeitsnetze für die Anwendungen der hochvernetzten Gesellschaft und Wirtschaft erforschen und entwickeln.

Beispiele für mögliche Anwendungsfelder von Hochgeschwindigkeitsnetzen sind Weitverkehrs- und Zugangsnetze, Cloud- und Datenzentren, Anwendungen in der Industrie 4.0, dem vernetzten autonomen Fahren, der virtuellen oder erweiterten Realität (VR/AR) oder dem Videostreaming beziehungsweise dem Videoconferencing. Die entwickelten Lösungen sollen in den Gesamtkontext moderner Kommunikationssysteme eingebettet sein und Nischenlösungen weitestgehend vermieden werden.

Die Projekte müssen sich einem der beiden Schwerpunkte zuordnen lassen:

  • Hochperformante, nachhaltige, resiliente und intelligente optische Netze
    In den Vorhaben müssen Bereiche mit Innovationspotenzialen und Forschungsfragen im Systemansatz, bei Netzhardware und -software oder bei nichttechnischen Aspekten adressiert werden.
  • Raummultiplexing
    In den Vorhaben müssen Innovationen mit Forschungsaspekten im Systemansatz, bei Netzhardware und -software oder bei nichttechnischen Aspekten adressiert werden. Bei der Entwicklung neuartiger Subsysteme sollte dabei stets die Auswirkung auf das Gesamtübertragungsnetz untersucht werden.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße) bis zu 60 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag),
für „hochperformante, nachhaltige, resiliente und intelligente optische Netze“: 15. Mai 2023,
für „Raummultiplexing“: 1. November 2023.

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Verbundprojekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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