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Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“

Im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Sicherheit mit und für KI“ in Baden-Württemberg soll die Entwicklung und Kommerzialisierung von Innovationen in den Bereichen Security, Safety und Privacy auf der Grundlage von KI-Technologien gefördert werden.

Die zu entwickelnden Innovationen sollen insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Bezug zu Methoden der künstlichen Intelligenz, beispielsweise um Cyber-Attacken auf Programme und Netzwerke schneller zu erkennen („Sicherheit mit KI“) oder um Sicherheitseigenschaften von bestehenden KI-Systemen zu verbessern („Sicherheit für KI“).
  • Ein eigenständiges Sicherheitsprodukt oder eine eigenständige Sicherheitsdienstleistung neu zu entwickeln oder erheblich zu verbessern oder die eingebauten Sicherheitseigenschaften eines bestimmten Produkts oder Services verbessern.
  • Die zu entwickelnden bzw. verbessernden Produkte oder Services sollen die Möglichkeit zur Skalierung bieten.

Nicht skalierbare Produkte und Dienstleistungen – wie etwa Beratungsangebote, die von einem qualifizierten Berater persönlich erbracht werden müssen, oder Produkte und Services, die Unternehmen nur für den Eigenbedarf herstellen – sind nicht förderfähig.

Antragsteller:
Unternehmen (auch StartUps) mit bis zu 3.000 Beschäftigten als Einzelvorhaben oder im Verbund

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Größe) bis zu 45 %
Bei einem Verbund kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 15 % gewährt werden.
(Einzelvorhaben bis max. 200.000 Euro, Verbundvorhaben bis max. 300.000 Euro)

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 24. April 2023

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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