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Förderung von Projekten zum Verbraucherschutz

Tiefgreifende Umwälzungsprozesse wie die Digitalisierung oder die COVID-19-Pandemie führen zu gravierenden Veränderungen im Verbraucheralltag. Verbraucherresilienz beschreibt die Fähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern, neuen Herausforderungen mit entsprechender Reaktions- und Anpassungsfähigkeit zu begegnen, Veränderungsprozesse bedürfnisgerecht anzunehmen und Routinen neu zu justieren. Mentale Resilienz, Emotionskontrolle und Risikokompetenz müssen angeeignet und stetig weiterentwickelt werden.

Ziel der Förderung ist es, eine Architektur für Verbraucherresilienz zu entwickeln. Gefördert werden Forschungsprojekte und Umsetzungsmaßnahmen, die die Anpassungs-, Reaktions- und Widerstandfähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Alltag, in Krisen bzw. Umwälzungssituationen stärken oder zu einem besseren Verständnis von Verbraucherresilienz beitragen.

Die Forschungsprojekte sollen eine Bestandsaufnahme vornehmen, gesellschaftliche Entwicklungen und Marktlagen kritisch reflektieren sowie Orientierungs- und Handlungswissen über und für die Verbrauchergesellschaft bereitstellen.

Folgende Themenbereiche werden bspw. adressiert:

  • Identifikation von Gefährdungen der Verbraucherresilienz, ihrer Ursachen und Entwicklung von Maßnahmen zur Überwindung (z. B. Konsumbereiche, Konsumsituationen);
  • Analyse von Resilienzpraktiken, Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren (Wirksamkeit der Praktiken, Langfristigkeit, Nachhaltigkeit);
  • Methoden zum Erlernen von Resilienz im Verbraucheralltag (Empowerment);
  • Ansatzpunkte für unternehmerische Beiträge als Ausgangspunkt für Verbraucherresilienz (z. B. Förderung von Good-Practices, Selbstverpflichtungen);

Antragsteller: Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Vereine und Stiftungen

Förderquote:
Unternehmen, Vereine und Stiftungen: bis zu 80 %
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist: einstufiges Verfahren, bis zum 06. 05. 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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